Coop und Co. in Kritik: «Bei kleinsten Fehlern» gibts Strafverfahren
Ein kleiner Fehler beim Self-Checkout – und schon drohe ein Strafverfahren: Der Konsumentenschutz kritisiert das Vorgehen der Detailhändler scharf.

Das Wichtigste in Kürze
- Weil sie ein Gipfeli beim Scanning vergass, erteilt Coop einer Kundin 2 Jahre Hausverbot.
- Der Konsumentenschutz kritisiert das Vorgehen scharf.
- Bereits bei kleinen Fehlern werde teilweise sogar ein Strafverfahren eingeleitet.
Bei Schweizer Detailhändlern gelten strenge Regeln an den Self-Checkout-Kassen. Das zeigt ein kürzlich bekannt gewordener Fall der Luzerner Comedienne Julia Steiner. Bei einem 175-Franken-Einkauf bei Coop vergass sie, ein Gipfeli einzuscannen.
Der Fehler kommt die junge Frau teuer zu stehen: Coop brummt ihr prompt ein zweijähriges Hausverbot sowie eine Busse von 150 Franken auf. Doch Steiner ist kein Einzelfall.
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So musste im Frühsommer 2025 auch eine Kundin bei Aldi tief in die Tasche greifen. Sie hatte beim Einkauf das Gebäck nicht eingescannt.
Am Ende beliefen sich Umtriebsentschädigung, Busse und Strafbefehlsgebühr auf insgesamt 600 Franken.
Einschätzung von Coop «kaum nachvollziehbar»
Der Konsumentenschutz kritisiert die Praxis deutlich.
Auf Anfrage von Nau.ch erklärt Konsumentenschützer Jan Liechti, dass Hausverbote zwar erlaubt seien. «In der Praxis erleben wir aber, dass teils sehr schnell zu diesem Mittel gegriffen wird», so Liechti.
Besonders brisant: «Es werden teilweise bei kleinsten Fehlern, etwa einer vergessenen Dose, Strafverfahren eingeleitet.» Teilweise werde die Kundschaft zudem nahezu bei jedem Einkauf kontrolliert.
Im konkreten Fall von Julia Steiner zeigt Liechti wenig Verständnis. «Es ist kaum nachvollziehbar, dass jemand bei einem Grosseinkauf vorsätzlich ein einzelnes Gipfeli nicht einscannt.»
Detailhändler sollen Kunden als Partner sehen
Grundsätzlich wünsche sich der Konsumentenschutz von den Detailhändlern mehr Fingerspitzengefühl. Self-Checkout-Kassen böten sowohl der Kundschaft als auch den Unternehmen Vorteile.
«Dabei ist aber entscheidend, dass Kundinnen und Kunden als Partner und nicht als Risiko behandelt werden», betont Liechti.

Sei das Hausverbot nach einem Versehen ausgesprochen worden, empfiehlt der Konsumentenschutz, schriftlich Stellung zu nehmen. Zudem solle man eine Überprüfung verlangen.
Das sagen Coop, Migros und Co. zur Kritik
Der im Gipfeli-Fall betroffene Detailhändler Coop äussert sich nur knapp zu der Kritik. Man beurteile jeden Fall individuell, zu Details sicherheitsrelevanter Aspekte äussere man sich nicht.
Eine pauschale Aussage zu Hausverboten sei nicht möglich und deshalb auch nicht angebracht. «Der Self-Checkout ist fair und verhältnismässig gestaltet. Kontrollen dienen der Gleichbehandlung aller Kunden und der Missbrauchsprävention», heisst es weiter.
«Wenn es Hinweise auf ein Vergehen gibt, wird der Einzelfall geprüft und entsprechend kundenorientiert gehandelt.»
Auch Konkurrentin Migros hält sich bedeckt. Zu Sicherheitsvorkehrungen und internen Massnahmen mache man keine Angaben. «Unsere Kundinnen und Kunden sind ehrlich und bezahlen ihre Einkäufe», teilt Migros auf Anfrage mit.
Lidl: «Hausverbot ist für uns das letzte Mittel»
Lidl lässt verlauten: «Ein Hausverbot ist für uns das letzte Mittel.» Es werde nur in eindeutigen, schwerwiegenden oder Wiederholungs-Fällen ausgesprochen.
«Wir beurteilen jeden Fall individuell und nach dem Verhältnismässigkeitsprinzip», schreibt die Medienstelle. In der Regel werde ein Hausverbot für die Dauer von zwei Jahren ausgesprochen.
Man unterscheide aber zwischen offensichtlichen und vermuteten Ladendiebstählen. «Sollte beispielsweise an einer Selbstbedienungskasse ein Artikel versehentlich nicht gescannt worden sein, klärt unser Personal dies im direkten Gespräch.»
Und: «Wir setzen auf ein partnerschaftliches Verhältnis und das gegenseitige Vertrauen – insbesondere bei der Nutzung von Self-Checkout-Kassen.»
Bei offensichtlichen Diebstählen fordere man die Bezahlung oder Rückgabe der Ware auf. Zudem erhebe man eine Aufwandsentschädigung von 100 Franken. Je nach Schweregrad erfolge eine Verwarnung oder ein Hausverbot sowie der Beizug der Polizei.
Aldi zieht Polizei hinzu
Auch Aldi zieht in der Regel die Polizei hinzu, wenn es sich «effektiv um einen Diebstahl» handle. Die Medienstelle schreibt auf Anfrage: «Dann erheben wir eine Umtriebsentschädigung und können ein Hausverbot für unsere Filialen aussprechen.»
Die überwiegende Mehrheit der Kundschaft verhalte sich ehrlich.

















