Beschwerde des Basler Wirteverbandes als erledigt abgeschrieben
Das Basler Appellationsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des Wirteverbandes Basel-Stadt gegen die kantonale Schliessung der Restaurants vom 23. November 2020 ohne Verhandlung als erledigt abgeschrieben. Der Verband wird den Entscheid nicht weiterziehen.

Der Wirteverband äusserte sich in einer Mitteilung vom Montagabend enttäuscht darüber, dass die behördliche Schliessung nicht auf die Vereinbarkeit mit der Kantons- und Bundesverfassung überprüft werde. Es sei schade, dass das Gericht sich nicht mit den Anliegen und Nöten der Basler Gastronomen auseinandersetze, heisst es im Communiqué.
Gemäss dem Wirteverband begründet das Appellationsgericht seinen Entscheid damit, dass aktuell wieder Bundesrecht gelte, welches kantonalem Recht vorgehe. Es bestehe kein schutzwürdiges Interesse der Gastronomiebranche an der Klärung der aufgeworfenen Fragen mehr.
Der Wirteverband hatte die Verfassungsbeschwerde mit über 50 Basler Gastronomiebetrieben erhoben. Dies unter anderem mit der Begründung, dass die kantonale Schliessung unverhältnismässig sei, da ein existenzbedrohender Schaden für das Gastgewerbe in Kauf genommen werde, obwohl nachgewiesene Covid-19-Ansteckungen in Restaurants und Bars sehr gering seien.
Am 18. Dezember hatte der Bundesrat die schweizweite Schliessung der Restaurants bekanntgegeben.