Wie die Gemeinde Holderbank SO schreibt, werden die Rechnungen für die Hundesteuer 2024 im Mai 2024 versendet. Die jährliche Abgabe beträgt 80 Franken pro Hund.
Eine Infotafel der Gemeinde Holderbank (SO).
Eine Infotafel der Gemeinde Holderbank (SO). - Nau.ch / Werner Rolli
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Gemäss Gesetz über das Halten von Hunden und der dazugehörigen Vollzugsverordnung hat der Hundehalter für jeden im Kanton gehaltenen Hund, welcher vor dem 1. April 2024 geboren ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten.

Die jährliche Abgabe der Hundesteuer beträgt 80 Franken pro Hund. Die Kontrollzeichengebühr des Kantons von 40 Franken fällt für das Jahr 2024 weg.

Für den Einzug der Gebühr wird im Mai 2024 eine Rechnung an alle Hundehalter versendet. (Daten aus der Hundedatenbank Amicus, Stichtag 1. April 2024).

Alle Hundehalter, welche keine Rechnung (oder nicht für alle Hunde) erhalten haben, sollen sich bis spätestens 30. Mai 2024 bei der Gemeindeverwaltung telefonisch melden.

Mahngebühr bei Zahlungsverzug

Nach der Zahlungsfrist wird für nicht bezahlte Hundesteuern eine zusätzliche Mahngebühr von 50 Franken erhoben.

Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und in der Datenbank Amicus registriert sein.

Die Hundehalter sind dafür verantwortlich, dass Ereignisse wie Anschaffung, Adressänderung, Halterwechsel, Einfuhr aus dem Ausland, Ausfuhr ins Ausland und Tod des Hundes bei Amicus mutiert und der Gemeindeverwaltung Holderbank gemeldet werden.

Hundehalter, welche ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar.

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