Wie die Gemeinde Balsthal informiert, werden die Einwohner aufgefordert, Bäume, Sträucher und Grünhecken am Wegrand zurückzuschneiden.
Blick auf die Gemeinde von Balsthal (SO).
Blick auf die Gemeinde von Balsthal (SO). - Nau.ch / Werner Rolli
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Gestützt auf Artikel 7 des Baureglementes der Einwohnergemeinde Balsthal werden die Grundeigentümer hiermit aufgefordert, alle Bäume und Sträucher, deren Äste auf öffentlichen Grund hinausragen, aufzuschneiden.

Das Aufschneiden hat längs der Strasse auf eine Höhe von 4,2 Meter, längs des Trottoirs und von Fusswegen auf eine Höhe von 2,5 Meter zu erfolgen. Überhängende Äste dürfen Strassenbeleuchtungen, Verkehrssignale und Strassentafeln nicht verdecken.

Weiter erinnert die Gemeinde daran, dass im Bereich von Kurven, Einmündungen und Zufahrten keine sichtbehindernden Einfriedungen, Bäume, Sträucher und andere Gegenstände gepflanzt oder aufgestellt werden dürfen.

Die Grünabfälle können während den ordentlichen Öffnungszeiten im Hunzikerhof entsorgt werden.

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