Wie die Gemeinde Balsthal angibt, erfolgt keine persönliche Benachrichtigung der Angehörigen. Grabsteine und Grabeinfassungen können reserviert werden.
Alte Dorfkirche und Friedhof in Balsthal.
Alte Dorfkirche und Friedhof in Balsthal. - Nau.ch / Werner Rolli
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Die Grabfelder auf dem Friedhof Balsthal Ost, Haupteingang rechts mit den Erstverstorbenen 1997 bis 2003, werden wegen Ablauf der Ruhefrist durch die Einwohnergemeinde Balsthal ab 1. September 2024 aufgehoben.

Die Angehörigen werden gebeten, die Grabpflege entsprechend zu planen und bei Bedarf zwischen dem 1. August 2024 und dem 31. August 2024 persönliche Gegenstände des Grabes abzuholen.

Enddatum für Reservierungen von Grabsteinen und Grabeinfassungen

Falls ein Grabstein, eine Grabplatte oder eine eigene Grabeinfassung behalten werden soll, ist dies beim Leiter des Werkhofs telefonisch oder per E-Mail bis am 31. August 2024 zu melden, damit er diese Gegenstände reservieren und die Übergabe planen kann.

Nach diesem Datum sind keine Reservationen mehr möglich. Für die Übergabe wird keine Haftung übernommen und sie erfolgt somit auf Risiko der Angehörigen.

Ab 1. September 2024 besteht kein Recht mehr auf nicht abgeholte beziehungsweise nicht reservierte Gegenstände und sie gelten als zurückgelassen.

Über alles Zurückgelassene verfügt die Einwohnergemeinde Balsthal unter Ablehnung jeglicher Entschädigungspflicht. Die Aufhebung erfolgt kostenlos.

Persönliche Benachrichtigung an Angehörige erfolgt nicht

Die aktuelle Adresse der Angehörigen ist nicht mehr durchgängig bekannt. Deshalb werden sie nicht persönlich benachrichtigt.

Diese Information erfolgt im Anzeiger Thal-Gäu-Olten, im Anschlagskasten der Einwohnergemeinde Balsthal an der Goldgasse 13, auf der Webseite der Einwohnergemeinde, im Gemeindenews App sowie auf dem Infoboard.

Zusätzlich wird diese Information bei den betroffenen Grabfeldern angebracht. Bei Unklarheiten steht die Einwohnergemeinde Balsthal gerne telefonisch zur Verfügung.

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