Untersiggenthal: Kostenübernahme der Rauchgaskontrollen
Wie die Gemeinde Untersiggenthal informiert, sind ab dem 1. Januar 2023 Hauseigentümer selber verantwortlich für die Kostenübernahme der Rauchgaskontrollen.

Per 1. Januar 2022 wurde im Kanton Aargau das Kaminfegerwesen liberalisiert. Das heisst, die Gemeinde musste keine kommunale Konzession für den Kaminfeger mehr erteilen.
Im Gegenzug sind die Hauseigentümer selber verantwortlich und müssen autonom einen Kaminfeger beauftragen.
Die A. Leutwyler AG war bis 31. Dezember 2021 der konzessionierte Kaminfeger und in dieser Funktion auch für die zweijährige Rauchgaskontrolle, die Messung und auch die Meldung an die kantonale Koordinationsstelle verantwortlich.
Die Kosten werden nicht mehr von der Gemeinde getragen
In Untersiggenthal wurden die Kosten der Rauchgaskontrolle durch die Gemeinde übernommen.
Die Rechnungsstellung erfolgte jeweils am Jahresende durch die A. Leutwyler AG. Durch die Liberalisierung sind die Hauseigentümer frei in der Wahl ihres Kaminfegers.
Der Gemeinderat hat entschieden, dass ab 1. Januar 2023 die Kosten für die Rauchgaskontrolle und die Meldung an die kantonale Koordinationsstelle nicht mehr durch die Gemeinde getragen werden.
Die Rückvergütungen für 2022 werden pauschalentschädigt
In Zukunft ist dies Sache der Besitzer dieser Feuerungsanlagen.
Hausbesitzer, welche die Rauchgaskontrolle im Jahr 2022 selber bezahlen mussten, werden gebeten, sich unter Zustellung einer entsprechenden Rechnungskopie und ihrer Kontoangaben bei der Abteilung Bau und Planung zu melden.
Rückvergütet werden nicht die effektiven Kosten, sondern die Kosten von 55 Franken pro Heizung.
Dies entspricht der bisherigen Pauschalentschädigung pro Rauchgaskontrolle von der Gemeinde an die A. Leutwyler AG.