Untersiggenthal: Bundesfeier – Abbrennen von Feuerwerk
Das eigentliche Abbrennen des Feuerwerkes darf sich nur auf den Abend der Bundesfeier konzentrieren.

Das Abbrennen von Feuerwerk gehört bei der Bundesfeier zur festen Tradition. Dieser Brauch hat jedoch auch seine negativen Seiten. Unfälle, Lärm, verängstigte Tiere oder schlimmstenfalls sogar Brandfälle sind immer wieder in den Schlagzeilen.
Beim Abbrennen des Feuerwerkes sind deshalb die elementaren Regeln für das Anzünden der Feuerwerkskörper und die Gebrauchsanweisungen der Produkte genau zu beachten. So können Personen- und Sachschäden vermieden werden.
Das eigentliche Abbrennen des Feuerwerkes darf sich nur auf den Abend der Bundesfeier konzentrieren. Nach 24.00 Uhr ist es nicht mehr erlaubt, Feuerwerk zu zünden.
Ebenso ist es nicht erlaubt, die Feuerwerkskörper schon einen oder mehrere Tage vor und nach der Bundesfeier in den Himmel steigen zu lassen. Sämtliche Bestandteile der Feuerwerkskörper sind wieder fachgerecht (zu Hause im eigenen Kehricht) zu entsorgen und dürfen nicht achtlos liegen gelassen werden (siehe Fotos aus 2019). Widerrechtliches Handeln wird strafrechtlich geahndet.