Wettingen

Neues Reglement erleichtert Arbeit der Regionalpolizei

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Baden,

Die Vertragsgemeinden der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal haben ihre bisherigen sechs Polizeiregeln zu einem einheitlichen Reglement zusammengeführt.

Baden und Wettingen.
Baden und Wettingen. - Nau.ch / jpix.ch

Die Vertragsgemeinden der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal haben ihre bisher sechs jeweiligen Polizeireglemente zu einem gemeinsamen Reglement vereint, berichtet die Gemeinde Wettingen. Diese Zusammenlegung vereinfacht die Arbeit der Regionalpolizei, die nun für das gesamte Einsatzgebiet nur ein Regelwerk beachten muss. Das neue Reglement tritt in allen Gemeinden auf den 1. Januar 2026 in Kraft.

Die Gemeinden Bergdietikon, Killwangen, Neuenhof, Spreitenbach, Wettingen und Würenlos führen gemeinsam die Regionalpolizei Wettingen-Limmattal. Bis anhin verfügte jede Gemeinde über ein eigenes Polizeireglement.

Dies hat zur Folge, dass die Mitarbeitenden der Regionalpolizei je nach Einsatzort ein anderes Reglement anwenden müssen, was die Arbeit teilweise erschwert. Die Gemeinderäte der Vertragsgemeinden haben sich deshalb dazu entschieden, die sechs einzelnen Reglemente zu einem – für alle Gemeinden geltendes – Reglement zu vereinigen.

Unterschiede in den einzelnen Gemeinden

Ein grosser Teil der bisherigen Reglemente war in den einzelnen Gemeinden bereits gleich formuliert und ein Konsens konnte entsprechend schnell gefunden werden. Bei den Vorschriften zur Plakatierung bei Wahlen und Abstimmungen sowie bei der Leinenpflicht der Hunde bestehen weiterhin Unterschiede.

Abbrennen von Feuerwerk wird zeitlich eingeschränkt

Das Abbrennen von privatem Feuerwerk (Kategorie 1 bis 3) wird in allen Vertragsgemeinden künftig nur am 1. August zwischen 13 und 24 Uhr, sowie am 31. Dezember auf den 1. Januar zwischen 16 und 2 Uhr gestattet sein. Die Gemeinden sprechen sich damit klar gegen ein komplettes Feuerwerksverbot aus.

Die bisherigen Polizeireglemente der einzelnen Gemeinden bleiben bis 31. Dezember 2025 in Kraft. Das gemeinsame neue Reglement tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

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