Der 42-Jährige Fahrlehrer aus Luzern kommt mit einer milden Strafe davon. Er habe einer Fahrschülerin Gratisstunden für Sex gegeben.
Luzerner Fahrlehrer
Ein Zürcher Fahrlehrer kämpfte vor Bundesgericht erfolglos gegen den Entzug seines Führerausweises und der Fahrlehrerbewilligung. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Fahrschullehrer habe einer Fahrschülerin Gratisstunden für Sex gegeben.
  • Dafür hat wurde er nun zu einer milden Strafe verurteilt.
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Vor dem Gericht gestand der 42-Jährige Mann, er habe eine Schülerin sexuell belästigt und genötigt. Laut Anklageschrift kam es allerdings erst zu dem Geständnis, als die Beweise gegen den Fahrlehrer zu schwer wogen. Vor Gericht ging es um eine Tat aus 2021 vor Weihnachten.

Wie die «Luzerner Zeitung» berichtete, machte er der jungen Frau, wie zuvor auch weiteren Schülerinnen ein verwerfliches Angebot. Ein «Fick» für ein oder zwei Gratisfahrstunden.

Er zog den Vergleich zum Strassenstrich. Es sei das gleiche Prinzip, gegen Bezahlung könne man mit der Frau machen, was man wolle.

Übergriffige Handlungen auf öffentlichem Parkplatz

Zum Übergriff der Fahrschülerin gegenüber kam es schliesslich auf einem öffentlichen Parkplatz. Zu diesem Zeitpunkt war es schon 21 Uhr, also schon längst dunkel. Als er von einem Toilettenbesuch zurückkam, drückte er sie an das Fahrschulauto und leckte ihr übers Gesicht. Beim Versuch sie zu küssen, ignorierte er jegliche verbalen und nonverbalen Wehrversuche.

Der Fahrlehrer drückte schliesslich seine Schülerin noch fester gegen ihn und fasste sie überall an. Dies geschah gespickt mit dem Kommentar, er werde sie schon an die Fahrprüfung bringen. Dafür müsse sie noch nicht mal gross etwas bezahlen, man könne «doch zusammen etwas Spass haben».

Geldstrafe und bedingte Haft

Nun, zwei Jahre später und vor Gericht hat er folgendes zu sagen: «Ich bin sehr traurig über das Ganze und bereue es zutiefst. Es ist einfach alles blöd gelaufen.» Er wolle sich dafür entschuldigen, eine Erklärung für sein Verhalten habe er selbst keine.

Die Folgen für den Mann halten sich in Grenzen. Er darf weiterhin als selbstständiger Fahrlehrer arbeiten, muss 2000 Franken Busse zahlen und wird zu anderthalb Jahren Haft verurteilt.

Da die Freiheitsstrafe vom Gericht bedingt ausgesprochen wurde, muss er sie aussetzen, wenn er innert drei Jahren nochmals straffällig wird. Dann droht ihm schliesslich auch das Berufsverbot.

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