Wie die Gemeinde Roggwil TG mitteilt, sind Strassensanstösser dafür verantwortlich, dass die vorgeschriebenen Masse der Bäume stets eingehalten werden.
Baumrückschnitt aus Sicherheitsgründen
Baumrückschnitt aus Sicherheitsgründen. - Stadt Lenzburg
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Um die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern und Fussgängern zu gewährleisten, sind Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Strassen und Wegen dauernd unter Schnitt zu halten.

Das kantonale Gesetz über Strassen und Wege sowie die dazugehörige Verordnung regelt die Abstände und Höhen von Bäumen, Sträuchern, Hecken und landwirtschaftlichen Kulturen.

Hecken und Sträucher entlang von Strassen und Wegen

Hecken und Sträucher müssen einen Sockelabstand von mindestens 0,6 Meter zur Strassen- oder Weggrenze aufweisen.

Sie sind so unter Schnitt zu halten, dass die maximale Höhe von 1,5 Metern entlang gerade verlaufender Strassen und an der Aussenseite von Kurven nicht überschritten wird.

Bei der Innenseite von Kurven ist eine maximale Höhe von 1,1 Metern einzuhalten. Äste dürfen nicht in den Lichtraum der Strasse hineinragen.

Landwirtschaftliche Kulturen müssen von der Strasse die halbe Endhöhe, mindestens aber 0,9 Meter entfernt sein.

Bäume entlang von Strassen und Wegen

Einzelne Bäume müssen einen Stockabstand von zwei Metern einhalten. Der Abstand von Wald zur Strasse muss vier Meter betragen.

Überragende Äste sind im Fahrbahnbereich auf eine lichte Höhe von 4,5 Meter zurückzuschneiden.

Über dem Trottoir muss die lichte Höhe mindestens 2,5 Meter betragen. Die Grundeigentümer sind verantwortlich, dass diese Masse dauernd eingehalten werden.

Im Sichtzonenbereich (Kreuzungen, Einfahrten) dürfen Pflanzungen, Mauern, Einfriedungen, Böschungen und landwirtschaftliche Kulturen höchstens eine Höhe von 0,8 Meter ab Strassenhöhe erreichen.

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