Roggwil ruft zum Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern auf
Wie die Gemeinde Roggwil (TG) angibt, wird die Bevölkerung gebeten, Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Strassen und Wegen dauernd unter Schnitt zu halten.

Um die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern und Fussgängern zu gewährleisten, sind Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Strassen und Wegen dauernd unter Schnitt zu halten.
Das kantonale Gesetz über Strassen und Wege sowie die dazugehörige Verordnung regelt die Abstände und Höhen von Bäumen, Sträuchern, Hecken und landwirtschaftlichen Kulturen.
Hecken und Sträucher müssen einen Sockelabstand von mindestens 0,6 Meter zur Strassen- oder Weggrenze aufweisen.
Sie sind so unter Schnitt zu halten, dass die maximale Höhe von 1,5 Meter entlang gerade verlaufender Strassen und an der Aussenseite von Kurven nicht überschritten wird.
Mindesthöhe über der Fahrbahn und dem Gehweg
Bei der Innenseite von Kurven ist eine maximale Höhe von 1,1 Meter einzuhalten. Äste dürfen nicht in den Lichtraum der Strasse hineinragen.
Landwirtschaftliche Kulturen müssen von der Strasse die halbe Endhöhe, mindestens aber 0,9 Meter entfernt sein.
Einzelne Bäume müssen einen Stockabstand von zwei Meter einhalten. Der Abstand vom Wald zur Strasse muss vier Meter betragen.
Überragende Äste sind im Fahrbahnbereich auf eine lichte Höhe von 4.5 Meter zurückzuschneiden. Über dem Trottoir muss die lichte Höhe mindestens 2.5 Meter betragen.
Begrenzung der Höhe in Sichtzonenbereichen
Im Sichtzonenbereich (Kreuzungen, Einfahrten) dürfen Pflanzungen, Mauern, Einfriedungen, Böschungen und landwirtschaftliche Kulturen höchstens eine Höhe von 0,8 Meter ab Strassenhöhe erreichen.
Für weitere Informationen steht die Gemeinde gerne telefonisch zur Verfügung.