Häggenschwil beginnt mit der Steuererklärung 2021

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Wie die Gemeinde Häggenschwil berichtet, ist der Stichtag für die Steuererklärung 2021 für Lohnnehmer am 31. März und für Selbstständige am 31. Mai 2022.

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Im Januar 2022 werden in der Gemeinde Häggenschwil die Steuererklärungen 2021 versandt. Die individuell gültige Einreichfrist ist oben links auf der Steuererklärung aufgedruckt.

Für Lohnnehmer läuft die Frist am 31. März 2022 und für Selbstständigerwerbende am 31. Mai 2022 ab.

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