Speicher passt Gebühren der Gemeindekanzlei an
Ab 1. Januar 2026 gelten in Speicher neue Gebühren für Amtshandlungen. Nach 20 Jahren Anpassung werden sie kantonsgerecht festgelegt.

Wie die Gemeinde Speicher mitteilt, werden im Bereich Gemeindekanzlei die Gebühren für Amtshandlungen basierend auf dem kantonalen Gesetz über die Gebühren der Gemeinden erhoben.
Darin sind die Mindest- und Höchstgebühren für Amtshandlungen aufgeführt. Der Gemeinderat hat die Kompetenz, innerhalb dieser Spannbreite Gebühren für die Gemeinde zu definieren.
Seit 20 Jahren sind die Gebühren, welche fast ausnahmslos dem Mindestgebührenansatz entsprachen, gleichgeblieben. Aus diesem Grund wurden diese mit den Gebührenansätzen innerhalb des Kantons verglichen, analysiert und überprüft.
Auf Basis dieser Überprüfung hat der Gemeinderat für den Bereich Gemeindekanzlei die Gebühren neu festgelegt. Der Gebührentarif tritt per 1. Januar 2026 in Kraft und ist auf der Webseite der Gemeinde und am Schalter vor Ort einsehbar.