Appenzellerland

Aus den Verhandlungen der Standeskommission

Die Industrie- und Handelskammer St.Gallen-Appenzell führt am 26. Juni 2019 in St.Gallen ihre Generalversammlung durch.

McKinsey & Company
Umfrage von McKinsey & Company zeigt deutliche Veränderung im Personalwesen (Symbolbild) - Community

Landammann Roland Dähler und Landesfähnrich Jakob Signer werden als Vertreter des Kantons Appenzell I.Rh. daran teilnehmen.

Bewilligung Nutzung öffentlicher Plätze

Die katholische Kirchgemeinde Appenzell organisiert am St.Mauritiustag, also am Sonntag, 22. September 2019, eine Feier zum Abschluss der Kirchenrenovation. Bei trockener Witterung soll die Feier auf dem Kanzleiplatz, bei schlechtem Wetter unter den Rathausbögen stattfinden.

Die Standeskommission hat die Benützung des Kanzleiplatzes oder gegebenenfalls des Platzes unter den Rathausbögen bewilligt. Der Durchgang unter dem Rathaus wird am 22. September 2019 für den Verkehr gesperrt sein.

Anpassung der Offiziersgrade der Kantonspolizei

Die Dienstgrade des Kommandanten und der Offiziere im Kommandostab der Kantonspolizei werden an diejenigen in den anderen Ostschweizer Kantonspolizeikorps angeglichen.

Die seit Jahrzehnten unveränderten Dienstgrade der Offiziere der Kantonspolizei Appenzell I.Rh. entsprechen nicht mehr den gebräuchlichen Graden in den Korps der Nachbarkantone. Die Bezeichnungen sollen daher angepasst und den Graden der Korps der umliegenden Kantone angeglichen werden. Damit wird es auch im nationalen und regionalen Vergleich wieder möglich sein, aus den Graden auf die jeweilige Funktion zu schliessen. Sodann ergibt sich damit auch eine klarere Abgrenzung zu den Fachfunktionen der übrigen Korpsmitglieder.

Die Standeskommission hat daher für das Offizierskorps der Kantonspolizei folgende Grade festgelegt:

Kommandant Oberstleutnant

erster Kommandant-Stellvertreter Hauptmann

zweiter Kommandant-Stellvertreter Hauptmann

Chef Support und Stabschef Leutnant, nach fünf Jahren Oberleutnant

Übergang der Jugendanwaltschaft an die Staatsanwaltschaft

Auf den 1. Juli 2019 geht die Jugendanwaltschaft vom Bezirksgerichtspräsidium an die Staatsanwaltschaft über. Die Standeskommission hat die drei angestellten Staatsanwälte des Kantons Appenzell I.Rh. per 1. Juli 2019 als neue Jugendanwälte für den inneren und den äusseren Landesteil ernannt. Bezirksgerichtspräsident Caius Savary wird auf den 30. Juni 2019 von der bisherigen Aufgabe als Jugendanwalt beider Landesteile befreit.

Genehmigungen

Jahresrechnung der Interstaatlichen Maturitätsschule für Erwachsene Die Jahresrechnung 2018 der Interstaatlichen Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans (ISME) weist einen Aufwandüberschuss von Fr. 3'794’798.18 (Vorjahr Fr. 3’723’140.61) aus. Dieser wird auf die an der entsprechenden interkantonalen Vereinbarung beteiligten Kantone verteilt. Massgebend für die Beteiligung ist die Anzahl der Studierenden der vorangegangenen vier Semester. Aus dem Kanton Appenzell I.Rh. besuchten in der fraglichen Zeit überdurchschnittlich viele Studierende die Schule, weshalb der Kanton einen Anteil von Fr. 48’870.29 bezahlen muss. Die Standeskommission hat die Jahresrechnung 2018 der ISME genehmigt.

Quartierpläne

Die von der Feuerschaukommission vorgelegten Quartierpläne «Gaishaus II», vom 9. Januar 2019, und «Blattenheimat-Zielstrasse II», vom 13. März 2019, sind von der Standeskommission genehmigt worden.

Erleichterte Einbürgerungen

Der Bund hat folgende Personen erleichtert eingebürgert:

 Paolo Pasqua, geboren am 16. September 1971, italienischer Staatsangehöriger, Ehemann

der Yvonne Pasqua, von Appenzell, wohnhaft in Steinach SG;

 Ivana Neff, geboren am 4. April 1985, serbische Staatsangehörige, Ehefrau des Hans Philipp

Neff, von Appenzell, wohnhaft in Wetzikon ZH;

 Sylvain Paul Aimé Tane, geboren am 3. Januar 1972, französischer Staatsangehöriger,

wohnhaft in Paris, Enkel der Simonne Haas, von Appenzell, wohnhaft in Paris.

Die genannten Personen haben mit dem Einbürgerungsentscheid das Bürgerrecht von Appenzell, das Landrecht des Kantons Appenzell I.Rh. und das Schweizer Bürgerrecht erhalten.

Geschäfte Grosser Rat

Die Standeskommission hat folgende Vorlagen beraten und an den Grossen Rat überwiesen:

 Ergänzungsbotschaft zur Tourismusförderungsverordnung

 Listen für die Wahlen gemäss Art. 34 des Geschäftsreglements

Aufsichtsbeschwerde gegen Kirchenrat Appenzell abgewiesen

Zwei im Dezember 2018 aus dem Kirchenrat der katholischen Kirchgemeinde St.Mauritius zurückgetretene Mitglieder haben am 19. März 2019 gegen den Kirchenrat eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Der Hauptvorwurf gegen den Kirchenrat betraf die Vergabe von Bauaufträgen. Die Standeskommission hat der Aufsichtsbeschwerde keine Folge gegeben.

Die Beschwerdeführer hatten bereits im Februar 2019 in einer Besprechung mit einer Delegation der Standeskommission mündlich in ähnlicher Weise Kritik an den Vergaben geübt wie nun auch in der Aufsichtsbeschwerde. Im Nachgang zu dieser Besprechung hat die Standeskommission die beanstandeten Vergaben von Bauaufträgen untersucht. Die damaligen Abklärungen ergaben, dass die kritisierten Bauvergaben im Zusammenhang mit der Sanierung der Pfarrkirche St.Mauritius in den wesentlichen Punkten korrekt verlaufen waren. Sie sah daher keinen Anlass, die Vergaben im Ergebnis zu beanstanden. In formeller Hinsicht beurteilte die Standeskommission verschiedene Punkte als verbesserungswürdig. Sie teilte dies dem Kirchenrat schriftlich mit und besprach die Punkte an einer Sitzung mit dem Kirchenrat. Über das Ergebnis ihrer Abklärungen informierte die Standeskommission die Öffentlichkeit in einer am 16. März 2019 erschienenen Medienmitteilung.

In der am 19. März 2019 eingereichten Aufsichtsbeschwerde haben die Beschwerdeführer keine neuen Aspekte über die kritisierten Vergaben von Bauaufträgen durch den Kirchenrat vorgetragen. Die Beschwerde bildet daher für die Standeskommission keinen Anlass, in der gleichen Sache nochmals Abklärungen vorzunehmen. Weiter wurde in der Aufsichtsbeschwerde die Berichterstattung über die Rücktritte der Beschwerdeführenden gerügt. Der Kirchenrat hatte im Mandat für die Kirchhöri berichtet, dass im Zusammenhang mit einem Gespräch Forderungen gestellt worden seien, die der Kirchenrat nicht akzeptieren konnte. Im Wesentlichen ging es um bestimmte Rahmenbedingungen für eine Aussprache zwischen dem Kirchenrat und den Beschwerdeführenden. Es ist fraglich, ob diese Aussagen im Mandat nötig waren; sie bilden für sich aber auch keinen Anlass für ein aufsichtsrechtliches Einschreiten. Dass dann in der Tagespresse auf die Passage aus dem Mandat so eingegangen wurde, dass man meinen konnte, es sei um überzogene Geldforderungen gegangen, kann nach den Abklärungen der Standeskommission nicht dem Kirchenrat angelastet werden.

Schliesslich wurde in der Aufsichtsbeschwerde bemängelt, dass der Informationsfluss unter den Behördenmitgliedern ungenügend gewesen sei. Hinsichtlich der Beurteilung dieses Vorwurfs gilt es zu beachten, dass aufsichtsrechtliche Massnahmen dazu dienen, im öffentlichen Interesse das Funktionieren einer Behörde oder einer Körperschaft zu gewährleisten. Mit Ausnahme von Pfarrer Lukas Hidber ist der gesamte Kirchenrat auf die Kirchhöri 2019 zurückgetreten. Seither amtet eine neue Behörde. Da keinerlei Anhaltspunkte bestehen, dass die gerügten Probleme bezüglich Informationsfluss auch in der neuen Behörde ein Thema sein könnten, besteht kein Raum für Aufsichtsmassnahmen.

Erweiterung des Streitgegenstands im Rekursverfahren

In Entscheiden über Einsprachen gegen Bauvorhaben ist nur zu prüfen, ob die in der Einsprache erhobenen Einwände berechtigt sind. Weitere Einwände gegen das Bauvorhaben, die in der Einsprache noch nicht enthalten waren, können im Rekurs gegen den Einspracheentscheid nicht mehr vorgebracht werden.

Ein Grundeigentümer hat in seiner Einsprache gegen ein Neubauvorhaben in einer Wohn- und Gewerbezone ausschliesslich die ungenügende Erschliessung gerügt. Den negativen Einspracheentscheid hat der Grundeigentümer mit Rekurs angefochten. In der Rekursschrift hat er neben der bereits im Einspracheverfahren gerügten ungenügenden Erschliessung neu auch Lärmemissionen und fehlende Parkflächen ins Feld geführt. Die Standeskommission hatte somit im Rekursentscheid die Frage zu entscheiden, wie weit in Rekursen gegen Einspracheentscheide in Baubewilligungsverfahren eine Ausweitung des Streitgegenstands auf Themen, die in der Einsprache nicht thematisiert wurden, zulässig sind.

Sie ist zum Entscheid gelangt, dass im Rekursverfahren gegen den Einspracheentscheid in Bausachen einzig die in der Einsprache kritisierten Punkte und der damit umrissene Streitgegenstand massgeblich sind. Nur dazu können im Rekurs neue Tatsachen und Begründungen vorgebracht werden. Kritiken, Behauptungen und Anträge zu Punkten ausserhalb des im Einspracheverfahren gesetzten Streitgegenstands sind im Rekursverfahren nicht möglich. Hat sich also jemand beispielsweise im Einspracheverfahren darauf beschränkt, die Höhe einer Baute als gesetzeswidrig zu kritisieren, kann nicht im Rekursverfahren zusätzlich der Grenzabstand zum Thema gemacht werden. Werden im Rekursverfahren solche zusätzlichen Kritikpunkte vorgebracht, kommt ihnen lediglich die Bedeutung einer Anzeige zu Handen der Baubewilligungsbehörde zu. Auf diese ist im Rekursverfahren nicht einzugehen, sondern allenfalls im Entscheid über die Baubewilligung, der im Kanton Appenzell I.Rh. erst nach der rechtskräftigen Erledigung der Einsprachen gefällt wird.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Aare Bern
83 Interaktionen
«Idyllisch»
Schlüssel Wohnungstür Eigenmietwert
25 Interaktionen
«An Urne eine Macht»

MEHR AUS APPENZELLERLAND

Kollision in Lutzenberg
1 Interaktionen
Lutzenberg AR
steinkrebs
Wiederansiedlung
Einbruch
3 Interaktionen
Herisau AR
Selbstunfall in Herisau
3 Interaktionen
Herisau AR