Wie die Gemeinde Dachsen mitteilt, werden Grundeigentümer an öffentlichen Strassen und Wegen gebeten, Bäume, Sträucher und Hecken bis 15. Juli 2023 zu kürzen.
Das Dorfzentrum der Gemeinde Dachsen.
Das Dorfzentrum der Gemeinde Dachsen. - Nau.ch / Simone Imhof
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In das Strassengebiet hineinragende Bäume und Sträucher beeinträchtigen besonders in Kurven und bei Einmündungen die Sicht und sind daher verkehrsgefährdend.

Gemäss der kantonalen Strassenabstandsverordnung darf Ast- und Blattwerk bis auf eine Höhe von 4,5 Meter nicht in den Luftraum des Strassengebietes hineinragen, bei Rad- und Fusswegen bis auf eine Höhe von 2,5 Meter.

Der Grundeigentümer oder Bewirtschafter kann die Grenze des Sichtbereichs bei Gemeindestrassen durch die örtliche Baubehörde bei Staatsstrassen durch das Amt für Verkehr unentgeltlich bestimmen lassen.

Auf der Innenseite von Kurven sowie bei Strassenverzweigungen und Ausfahrten sind Sichtbereiche freizuhalten.

Hydranten müssen frei zugänglich sein

Es ist zu prüfen, ob nicht auf dem Grundstück ein Zurückschneiden erforderlich ist.

Für Unfälle, die darauf zurückzuführen sind, dass das vorschriftsgemässe Zurückschneiden der Bäume und Sträucher nicht beachtet wurde, können die Verantwortlichen haftbar gemacht werden.

Gleichzeitig bittet die Gemeinde, dafür besorgt zu sein, dass die Hydranten für den Bezug von Löschwasser durch die Feuerwehr frei zugänglich sind.

Massnahmen sind bis Mitte Juli 2023 auszuführen

Hausnummern, Verkehrssignale, Strassenbenennungstafeln sowie Schilder dürfen nicht verdeckt sein.

Die Grundeigentümer und Bewirtschafter werden aufgefordert, die erforderlichen Massnahmen bis 15. Juli 2023 auszuführen.

Nach diesem Datum erfolgt die Ausführung durch die Gemeinde Dachsen gegen Verrechnung an den Grundeigentümer.

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