Wie die Gemeinde Feuerthalen meldet, werden Grundeigentümer aufgerufen, ihre Bäume gemäss den geforderten Mindestmassen bis zum 31. Juli 2024 zurückzuschneiden.
Feuerthalen am Rhein. - Feuerthalen
Feuerthalen am Rhein. - Feuerthalen - Keystone
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Entlang von öffentlichen und privaten Strassen, Plätzen, Rad- und Fusswegen sowie allen gesetzlich erforderlichen Zugängen zum Beispiel für die Feuerwehr, die Kehrichtfahrzeuge und Notfallfahrzeuge sind die Pflanzen ständig auf die Grenze zurückzuschneiden.

Der freibleibende Lichtraum über Strassen hat 4,5 Meter und bei Wegen und Trottoirs 2,65 Meter zu betragen.

In den Übersichtsbereichen von Kurven sowie Ein- und Ausfahrten müssen die Pflanzen auf 80 Zentimeter Höhe zurückgeschnitten werden.

Bei Nichteinhaltung übernimmt die Gemeinde einen kostenpflichtigen Rückschnitt

Strassenbezeichnungen, Signalisationen und Hausnummern müssen gut lesbar sein. Ausserdem sind auch Hydranten und Strassenlaternen freizuschneiden. So kann das Unfallrisiko reduziert werden.

Die Verkehrsteilnehmenden sind den Grundeigentümern dankbar, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmasse, im Lichtraum und in Übersichtsbereichen, eingehalten werden.

Werden die Mindestmasse nicht eingehalten, ist das Bauamt der Gemeinde Feuerthalen verpflichtet, die säumigen Grundeigentümer zu mahnen oder allenfalls den Pflanzenrückschnitt auf Kosten der Grundeigentümer bis zum 31. Juli 2024 zu veranlassen.

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