Feuerwerk

Das Feuerwerk an der Allschwiler Bundesfeier fällt aus

Nau.ch Lokal
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Region Allschwil,

Wie die Gemeinde Allschwil mitteilt, muss dieses Jahr das geplante Feuerwerk zur Bundesfeier 2022 aufgrund der Wetterbedingungen abgesagt werden.

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Der Eingangsbereich des Gemeindezentrums Allschwil. - Nau.ch / Werner Rolli

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit steigt die Waldbrandgefahr weiter an. Die prognostizierten Regenfälle sind ausgeblieben oder werden sehr schwach ausfallen, dazu kommt, dass zum Teil Wind aufkommt. Das hochsommerliche Wetter der vergangenen Tage verschärft das Waldbrandrisiko weiter.

Ab sofort gilt deshalb ein Feuerwerksverbot. Somit muss auch das am 31. Juli 2022 geplante Feuerwerk im Rahmen der Allschwiler Bundesfeier auf der Läubern abgesagt werden. Weiterhin ist es verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Der Mindestabstand zum Wald ist 50 Meter. Unkontrollierte Feuer können Flurbrände verursachen.

Neu gilt: Das Abbrennen von jeglichen Feuerwerkskörpern und Höhen- und 1. August-Feuer sind verboten. Weiterhin gilt, dass es verboten ist, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter). Es gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen, sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg-/Gasgrills et cetera).

Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Höhenfeuer sind auch untersagt

Das Steigenlassen von «Himmelslaternen/Heissluftballonen» (gekaufte oder selbst gefertigte), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten.

Das Entnehmen von Wasser für den Gemeingebrauch ist verboten. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne.

Es besteht zudem in vielen Gemeinden ein weitergehendes Feuerentfachungsverbot. Es bedarf länger andauernder Niederschläge, damit sich die Situation entschärft. Allgemein ruft der Kantonale Führungsstab zum sorgfältigen Umgang mit Trinkwasser auf. Empfehlungen oder Einschränkungen im Zusammenhang mit Wassersparen sind Sache der Gemeinden.

Badeverbot für Mensch und Tier

Zusätzlich gelten weiterhin die vom Amt für Wald beider Basel verfügten Fischerei-, Bade- und Betretungsverbote.

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