Einbahnregelung sorgt für sichere Baustellenzufahrt
Obfelden führt ab 25. Juli 2025 auf der Kellerrain-, Alten Schulhaus- und Fabrikstrasse eine Einbahnregelung ein. Sie gilt während der Bauarbeiten bis 2027.

Die von der Gemeinde Obfelden am 8. April 2025 erlassene temporäre Verkehrsanordnung für die Kellerrainstrasse, Alte Schulhausstrasse und die Fabrikstrasse kann wie geplant umgesetzt werden, berichtet die Gemeinde Obfelden. Nachdem ein gegen die Anordnung eingereichter Rekurs zurückgezogen wurde, tritt die Regelung am Freitag, 25. Juli 2025 in Kraft.
Die temporäre Verkehrsanordnung wurde im Hinblick auf die anstehenden Bauarbeiten an den Grundstücken Kat.-Nrn. 3842 und 4856 erlassen. Dort entstehen in den kommenden Jahren zwei Neubauprojekte mit insgesamt vier Mehrfamilienhäusern. Um die Strassenverkehrssicherheit sowie die Befahrbarkeit für Lastwagen und Sattelschlepper während der Bauzeit zu gewährleisten, wird ein Einbahnregime auf der Kellerrainstrasse und der Alten Schulhausstrasse eingeführt.
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt künftig über die Dorfstrasse und die Kellerrainstrasse. Die Wegfahrt erfolgt über die Alte Schulhausstrasse und die Fabrikstrasse zurück zur Dorfstrasse.
Anpassungen für reibungslosen Baustellenverkehr
Zur Ermöglichung der Ausfahrt von Baustellenfahrzeugen über die Fabrikstrasse wird zudem die bestehende seitliche Einengung entfernt. Die Längsparkfelder ab dem Knoten Fabrik-/Alte Schulhausstrasse werden auf einer Länge von zwölf Metern aufgehoben beziehungsweise demarkiert.
Die temporäre Einbahnregelung gilt für den motorisierten Individualverkehr sowie für den Veloverkehr und bleibt, abhängig vom Baufortschritt der beiden Neubauprojekte, voraussichtlich bis Sommer 2027 in Kraft.