Schlägerei im Club Nordportal in Baden AG: Anklage gegen drei Männer
Im Oktober 2024 kam es in Baden zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung, bei der ein Mann verletzt wurde. Nun wurden drei Männer zur Anklage gebracht.

In der Nacht vom 13. Oktober wurde der Notrufzentrale eine verletzte Person im Badener Club Nordportal gemeldet. Ein 25-jähriger Mann war anlässlich einer Schlägerei auf der Tanzfläche am Kopf und im Gesicht verletzt worden und blutete stark.
Eine zweite am Ereignis beteiligte Person befand sich beim Eintreffen der Polizei noch vor Ort. Zwei weitere an der Auseinandersetzung beteiligten Männer konnten vor Ort nicht ausfindig gemacht werden.
Auch die durch den Club zur Verfügung gestellten Videoaufnahmen führten vorerst noch nicht zu einer Identifikation, weshalb die Staatsanwaltschaft im Januar 2025 die Öffentlichkeitsfahndung anordnete.
Die gesuchten Personen meldeten sich daraufhin rasch bei der Staatsanwaltschaft, woraufhin sie zum Sachverhalt befragt werden konnten.
Die Schnittverletzung entstanden durch einen Hartplastikbecher
Die Strafuntersuchung ergab, dass es in jener Nacht zwischen den vier Männern zu Provokationen und einem Streit gekommen war. Drei Männer gingen den Geschädigten tätlich an und schlugen ihm ins Gesicht.
Einer von ihnen hielt dabei einen Hartplastikbecher in der Hand, wodurch die Schnittverletzungen im Gesicht des Geschädigten entstanden sein dürften.
Die Schnittwunden mussten genäht werden. Weiter erlitt der 25-Jährige einen Bruch am Oberkiefer und eine leichte Hirnerschütterung.
Anklage fordert zehn Monate Freiheitsstrafe
Die Staatsanwaltschaft Baden hat nun gegen zwei Männer Strafbefehle wegen Raufhandels erlassen. Diese sind noch nicht rechtskräftig.
Der dritte Beschuldigte, der durch den Hartplastikbecher die Schnittverletzungen im Gesicht des Geschädigten verursacht haben soll, wurde wegen qualifizierter einfacher Körperverletzung und Raufhandels angeklagt.
Die Anklageschrift fordert zehn Monate Freiheitstrafe bedingt, eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 180 Franken und eine Busse von 5'000 Franken und ist beim Bezirksgericht Baden hängig.
Bis zur Rechtskraft der Strafbefehle und einem rechtskräftigen Urteil gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung.








