Das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse zeigt, dass es in der Stadtverwaltung Adliswil keinen Geschlechtseffekt gibt.
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Ein Angestellter in einem Büro. (Symbolbild) - keystone
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Wie die Gemeinde Adliswil berichtet, müssen seit Juli 2020 Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitsanalyse durchführen. Das Ergebnis zeigt: in der Stadtverwaltung Adliswil gibt es keinen Geschlechtseffekt.

Letztes Jahr traten die Änderungen des Gleichstellungsgesetzes (GlG) in Kraft. Seither müssen Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitsanalyse durchführen.

Konkret geht es bei der Analyse darum, ob einer Arbeitnehmerin bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit weniger Lohn bezahlt wird als ihrem Arbeitskollegen (oder umgekehrt). Die Lohngleichheitsanalyse soll aufzeigen, ob eine systematische geschlechterbedingte Lohndiskriminierung existiert.

Die Stadt Adliswil hat die Lohngleichheitsanalyse basierend auf dem Referenzmonat Oktober 2020 während der Berichtsperiode 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 durchgeführt. Basis bildet der auf Vollzeit standardisierte Gesamtverdienst für 510 Mitarbeitende, davon 345 (67.6 Prozent) Frauen und 165 (32.4 Prozent) Männer im Referenzmonat Oktober.

Kein Geschlechtseffekt vorhanden

Im Durchschnitt verdienen Frauen in Adliswil 10.7 Prozent weniger als Männer. Unter Berücksichtigung der Unterschiede in den Qualifikationsmerkmalen und den arbeitsplatzbezogenen Merkmalen verdienen Frauen 0.7 Prozent mehr.

Die Analyse kommt zum Schluss, dass kein Geschlechtseffekt vorhanden ist. Die Ergebnisse wurden der Revisionsgesellschaft der Stadt Adliswil zur formellen Prüfung vorgelegt. Sie kommt dabei ebenfalls zum Schluss, dass es keine Hinweise auf eine Ungleichheit gibt.

Mit der Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse erfüllt der Stadtrat neben der gesetzlichen Vorgabe auch eine Forderung aus dem Postulat «Unterstützung der Charta für Lohngleichheit von Frau und Mann» aus dem Jahr 2020.

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