Wie die Gemeinde Rubigen mitteilt, hat die Baugenossenschaft Aare Bern (BG Aare) den Zuschlag für den gemeinnützigen Wohnungsbau im Schinzenacher erhalten.
Rubigen
Rubigen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Baugenossenschaft Aare Bern erhält den Zuschlag als Projektpartnerin für die Erstellung einer gemeinnützigen Wohnbausiedlung auf dem Schinzenacher in Rubigen.

Als Realisierungspartnerin hat die BG Aare das Architekturbüro ramseier & stucki architekten AG ausgewählt.

Zur der Ausgangslage

Der Gemeinderat von Rubigen hat sich zum Ziel gesetzt, eine aktive Baulandpolitik zu betreiben und marktergänzend auf eigenem Boden jenen Wohnungsbau zu fördern, der bis anhin in der Gemeinde fehlt.

Es handelt sich hierbei um langfristig preisgünstige, attraktive und barrierefreie Mietwohnungen für verschiedenste Familienformen, junge und ältere Paare oder Einzelpersonen aus Rubigen oder von ausserhalb.

Im Rahmen der Ortsplanungsrevision hat die Gemeinde alle ihre Entwicklungsflächen (Siedlungserweiterungen und Innenentwicklung) evaluiert.

Teilnahmen von fünf Wohnbauträgern

Im Gebiet Schinzenacher ist ein Areal ausgewiesen, das bei einer zielgerichteten Entwicklung den oben genannten Anliegen Rechnung tragen wird.

Am Konzeptvergabeverfahren nahmen fünf gemeinnützige Wohnbauträger teil, wovon zwei zur Präsentation eingeladen wurden.

Die Baugenossenschaft Aare Bern

Die Baugenossenschaft Aare Bern, kurz BG Aare, ist eine von regionalen Betrieben aus dem Baugewerbe und der Stadt Bern getragene gemeinnützige Berner Baugenossenschaft.

Die BG Aare möchte massvoll weiterwachsen und strebt mittelfristig eine ausgewogene Diversifizierung ihres Liegenschaftsbestands an.

Sie arbeitet bei ihren Projekten an Lösungsansätzen für zukunftsfähiges Wohnen und an mehr Partizipationsmöglichkeiten für ihre Mieter.

Im Schinzenacher möchte die BG Aare für Rubiger und solchen, die es werden wollen ein Zuhause für verschiedene Generationen schaffen.

Das Vorgehen

In einem partizipativen Verfahren werden nun das Projekt und die Überbauungsordnung Schinzenacher erarbeitet.

Die Überbauungsordnung wird anschliessend öffentlich aufgelegt und durch den Gemeinderat beschlossen sowie vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt.

Ziel ist es, dass im Jahr 2028 die ersten Bewohner ihr neues Zuhause beziehen können.

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