Wie die Gemeinde Münsingen mitteilt, hat die BVD die Beschwerde von BirdLife gegen die Baubewilligung «Ersatz Schützenfahrbrücke» abgewiesen.
Schloss Münsingen.
Schloss Münsingen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die bestehende Schützenfahrbrücke wurde im Jahr 1883 erstellt. Nach 140 Jahren hat die Brücke das Ende ihrer Lebensdauer erreicht.

Am 25. Juli 2022 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland dem Ersatzneubau der Schützenfahrbrücke mit Gesamtentscheid die Baubewilligung.

Dagegen reichte BirdLife am 18. August 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein und beantragte die Aufhebung des Gesamtentscheids sowie der Verfügung des AGR und damit sinngemäss die Erteilung des Bauabschlags.

In Einklang mit dem Smaragdgebiet

Mit Verfügung vom 22. März 2023 hat nun die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) die Beschwerde abgewiesen und den Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 25. Juli 2022 sowie die Verfügung des AGR vom 11. April 2022 bestätigt.

Die BVD hat bestätigt, dass das Vorhaben vereinbar mit den Schutzzielen des Auengebiets von nationaler Bedeutung Nummer 69 «Belper-Giessen» ist und damit auch in Einklang mit dem Smaragdgebiet Nummer 28 «Belpau» steht.

Eine Abweichung von den Schutzzielen wurde verneint.

Keine schwerwiegende Beeinträchtigung des BLN-Gebiets

Das Vorhaben stelle keine schwerwiegende Beeinträchtigung des BLN-Gebiets Nummer 1314 «AarelandschaftThun-Bern» dar und dem Gebot der grösstmöglichen Schonung durch die vorgesehenen Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen sei genügend Rechnung getragen worden.

Für die BVD steht gestützt auf die Facheinschätzungen fest, dass die vorgesehenen Massnahmen ausreichen um die geplante Brücke mit Schrägseilen zu bauen.

Zum Schutz der Vögel sind schwarzweisse Bälle als Markierung an den Seilen vorgesehen.

Dies wird von der Vogelwarte Sempach nach aktuellem Stand des Wissens empfohlen.

Öffentlichen Interessen überwiegen Interessen des Natur- und Tierschutzes

Zudem werde für einen ausreichenden Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel vor Störung gesorgt.

Gemäss dem 36-seitigen Entscheid überwiegen die öffentlichen Interessen am Bau der neuen Brücke am geplanten Standort und in der geplanten Ausführung den entgegenstehenden Interessen des Natur- und Tierschutzes.

Dem Vorhaben stehen damit keine überwiegenden Interessen entgegen, womit dieses in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben steht, welche eine Interessenabwägung voraussetzen.

Zustand der alten Brücke nicht besser geworden

Wie aktuelle Untersuchungen aus diesem Winter dokumentieren, ist der Zerfall der Brücke weiter fortgeschritten.

Ob nun im Herbst 2023 mit dem Bau der Brücke begonnen werden kann, ist noch offen und hängt im Wesentlichen davon ab, ob BirdLife Schweiz den Entscheid an die nächste Instanz weiterziehen wird.

Falls der Rechtsfall weitergezogen wird, muss mit weiteren Verzögerungen gerechnet werden.

Sperrung der Brücke eine der Massnahmen

Die Eigentümergemeinden werden gezwungen sein, kostspielige Instandhaltungsmassnahmen ausführen zu lassen um die Brücke für Fussgänger, Velofahrer, Tierhalter und den Motorfahrzeugverkehr offen zu halten.

Massnahmen bis hin zu einer Sperrung der Brücke für alle Nutzer müssen in Erwägung gezogen werden.

Weitere Entscheide werden getroffen, wenn die Rechtslage geklärt ist.

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