Böötlifahren und Baden in Uttigen verboten

Wegen des Hochwassers und der akuten Gefahrenlage wird das Böötlifahren und Baden in Uttigen verboten.

Uttigen Schwelle in der Aare bei Uttigen.
Uttigen Schwelle in der Aare bei Uttigen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Wie die Gemeinde Uttigen berichtet, wird wegen des Hochwassers und der akuten Gefahrenlage ab dem 15. Juli 2021, 14.00 Uhr die Schifffahrt, das Baden, Stand-Up-Paddling und dergleichen auf dem Thunersee und in der Aare verboten. Das Verbot ist gestützt auf das Regierungsstatthaltergesetz sowie das Organisationsgesetz.

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