In Lüscherz ist die Teilrevision der Ortsplanung geplant
Wie die Gemeinde Lüscherz informiert, kann man in die Akten für die Teilrevision vom 19. April bis 18. Mai 2022 in der Gemeindeverwaltung einsehen.

Der Gemeinderat Lüscherz bringt gestützt auf Artikel 58 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 die Teilrevision der Ortsplanung, bestehend aus Zonenplan Gewässerraum, Änderung Bau- und Nutzungsreglement (BMBV, Gewässerraum) und Erläuterungsbericht zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 19. April 2022 bis 18. Mai 2022, in der Gemeindeverwaltung Lüscherz zur Einsichtnahme auf. Am Donnerstag, 28. April 2022, 19.30 Uhr, findet zudem im Gemeindesaal ein öffentlicher Informationsabend statt.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Lüscherz zu richten.