Wie die Gemeinde Bühl berichtet, werden seit dem 1. Dezember 2021 bis zum 31. Mai 2022 die Öl- und Gasfeuerungen kontrolliert.
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Eine Heizung. (Archivbild) - Keystone
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In der Gemeinde Bühl wird seit dem 1. Dezember 2021 bis zum 31. Mai 2022 die amtliche periodische Feuerungskontrolle der Öl- und Gasheizungen durchgeführt. Das Aufgebot für die in dieser Heizperiode zu kontrollierenden Feuerungsanlagen erfolgt durch den zuständigen Feuerungskontrolleur Michael Gutjahr.

Die Anlagebetreiber werden gebeten, den Zugang zur Feuerungsanlage zum Zeitpunkt der Feuerungskontrolle sicherzustellen.

Die Gebühren für die periodische Feuerungskontrolle werden durch die Gemeinde getragen. Erforderliche Nachkontrollen werden gemäss Tarifreglement dem Eigentümer in Rechnung gestellt.

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