Kanton Aargau legt Höchstzahlen für ambulant tätige Ärzte fest

Wie der Kanton Aargau berichtet, soll bis zum 1. Juli 2023 in mindestens einem Fachgebiet eine Höchstzahl für im Kanton ambulant tätige Ärzte definiert werden.

aarau aargau stadt
Die Stadt Aargau. (Symbolbild) - Pixabay

Die «Höchstzahlen bei der Zulassung von Ärzten zur Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung» (HZV) regelt die Zulassungsvoraussetzungen zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und die Umsetzung der OKP-Zulassungsbeschränkung.

Durch Erlass der HZV verhindert der Regierungsrat, dass der heutige Bestand aller spital- oder praxisambulant tätigen Fachärzte für den Kanton Aargau auf dem Stand am 1. Juli 2023 eingefroren wird.

Dies ist in der Bundesverordnung vorgesehen, wenn ein Kanton keine Höchstzahlen definiert.

Das Einfrieren des aktuellen Bestands würde im Kanton Aargau auch dringend benötigte Grundversorger der Fachgebiete Allgemeine Innere Medizin (Hausärzte), Kinder- und Jugendmedizin, Psychiatrie (insbesondere Kinder- und Jugendpsychiatrie) und Gynäkologie betreffen.

Eingriff in Grundrechte bedarf gesetzlicher Grundlage

Da es sich bei einer Höchstzahlenregelung um einen Eingriff in Grundrechte der betroffenen Ärzte handelt, ist ein Gesetz nötig.

Die Ausarbeitung des Gesetzes vor der vom Bund gesetzten Frist, 1. Juli 2023, ist nicht möglich.

Die Kantonsverfassung sieht vor, dass der Regierungsrat die zum Vollzug des Bundesrechts notwendigen Bestimmungen als befristete Verordnung erlassen kann, sofern eine zeitliche Dringlichkeit besteht.

Die Verordnungsbestimmungen verlieren spätestens nach zwei Jahren die Gültigkeit.

Grundlage für die neue HZV

Der Regierungsrat beabsichtigt, dem Grossen Rat rasch einen Entwurf für ein Gesetz zu unterbreiten, das die HZV ablösen kann.

Als Grundlage für die neue HZV hat das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) neben den Daten des Berichts «Regionale Versorgungsgrade pro Fachgebiet als Grundlage für die Höchstzahlen in der ambulanten ärztlichen Versorgung» des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) Erhebungen des Bundesamts für Statistik sowie erhobene Daten verwendet.

Höchstzahlen in zwei Fachgebieten

Aus der folgenden Analyse gingen die Augenheilkunde und die Radiologie als Fachgebiete hervor, die sich durch ein hohes gesamtes Leistungsvolumen, ein hohes Leistungsvolumen pro versicherte Person sowie aufgrund der vorhandenen Ärzteschaft durch keine Unterversorgung auszeichnen.

Entsprechend ist in diesen Fachgebieten, unter Berücksichtigung der Versorgungserhaltung, eine Höchstzahl angebracht.

Die Höchstzahl in einem medizinischen Fachgebiet berechnet sich aus dem Verhältnis des bestehenden Angebots der ambulant tätigen Ärzteschaft in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) und dem Versorgungsgrad.

Daraus resultiert im Kanton Aargau für den Fachbereich Augenheilkunde eine Höchstzahl von 98 VZÄ und für den Fachgebiet Radiologie eine Höchstzahl 96 VZÄ.

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