Neue Gemeindeordnung stärkt lokale Entscheide
Uerkheim führt per 1. Juli 2025 die gesamtrevidierte Gemeindeordnung ein. Sie bringt neue Bezeichnungen und erweiterte Kompetenzen für den Gemeinderat.

Wie die Gemeinde Uerkheim mitteilt, folgte nachdem die Gemeindeversammlung vom 22. November 2024 die neue, gesamtrevidierte Gemeindeordnung der Gemeinde Uerkheim genehmigt hat, die Zustimmungserteilung im Zuge der Berücksichtigung des aus rechtlicher Sicht vorgesehenen obligatorischen Referendums durch die stimmberechtigte Bevölkerung anlässlich des Urnengangs vom 18. Mai 2025.
Die Gemeindeabteilung des Kantons Aargau hat nun mit Entscheid vom 10. Juni 2025, nach vorgängig erfolgter Gesamtüberprüfung der neuen Gemeindeordnung von Uerkheim, diese abschliessend bewilligt.
Der Gemeinderat hat mit Entscheid vom 23. Juni 2025 daraufhin die neue Gemeindeordnung zum Erlass, resp. zur Einführung per 1. Juli 2025 genehmigt. Durch die Einführung der neuen Gemeindeordnung werden die bisherigen Bestimmungen aus der Gemeindeordnung aus dem Jahre 2005 per 1. Juli 2025 ausser Kraft gesetzt.
Neue Titel und erweiterte Befugnisse
Die mit der Einführung der neuen Gemeindeordnung eingehenden Veränderungen umfassen im Wesentlichen die Bezeichnung gewisser Amtsträger aus der Gemeindebehörde.
Gemeindeammann Herbert Räbmatter wird neu zum Gemeindepräsidenten und Vizeammann Markus Bäni zum Vizepräsidenten der Gemeinde Uerkheim.
Weitere wesentliche Anpassungen betreffen die dem Gemeinderat neu gewährten Kompetenzen in den Bereichen Erwerb und Tausch von Grundstücken und Liegenschaften (Kompetenzsumme neu 500‘000 Franken, bisher 400‘000 Franken), Festlegung des Publikationsorganes (Befugniserteilung zur Wahl des amtlichen Publikationsorgan an den Gemeinderat; bisher lag die Befugnis bei der Gemeindeversammlung, mit klar festgelegtem und bezeichnetem Publikationsorgan = Landanzeiger) und Zusicherung des Einwohnerbürgerrechts der Gemeinde Uerkheim an Ausländer (Befugniserteilung zur abschliessenden Beschlussfassung an den Gemeinderat; bisher lag die Befugnis bei der Gemeindeversammlung).
Alle Änderungen online einsehbar
Alle mit der neuen Gemeindeordnung einhergehenden Änderungen können auf der Gemeindewebseite mit Verweis auf die Auflageakten zu Handen der Gemeindeversammlung vom 22. November 2024 sowie den ergänzenden Hinweisen zu Handen der Urnenabstimmung vom 18. Mai 2025 weiterhin eingesehen werden (synoptische Darstellung; Erläuterungen zu allen Änderungen).