In Küttigen dürfen Feuerwerksgegenständen ausschliesslich am 31. Juli und 01. August verwendet werden.
Das Ortsschild von Küttigen.
Das Ortsschild von Küttigen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Das Abbrennen von Feuerwerksgegenständen ist ohne besondere Bewilligung nur anlässlich der allgemeinen Festlichkeiten am 31. Juli und 01. August gestattet. Dabei sind alle gebotenen Sicherheitsvorkehrungen zu beachten und es ist gebührend Rücksicht zu nehmen.

Das Abbrennen von Feuerwerksgegenständen vor und nach den vorerwähnten Daten benötigt eine gemeinderätliche Ausnahmebewilligung.

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