Aargau: Anhörung zur ersten Etappe der Pflege-Initiative

    Wie die Staatskanzlei Kanton Aargau mitteilt, soll die Ausbildungsoffensive bis Mitte 2024 realisiert werden.

    Das Aargauer Kunsthaus in Aarau.
    Das Aargauer Kunsthaus in Aarau. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Der Bundesrat hat sich für die Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflege-Initiative)» in zwei Etappen entschieden.

    Das neue Bundesgesetz soll die Ausbildung im Bereich der Pflege fördern und tritt voraussichtlich Mitte 2024 in Kraft.

    Damit wird die erste Etappe der am 28. November 2021 von Volk und Ständen angenommenen Pflegeinitiative auf Bundesebene umgesetzt.

    Der Kanton Aargau muss Massnahmen ergreifen

    Der Kanton Aargau muss mindestens die Hälfte der ungedeckten praktischen bei den Gesundheitsinstitutionen anfallenden Ausbildungskosten vergüten.

    Neu sollen Gesundheitseinrichtungen eine zweckgebundene finanzielle Abgeltung für die erbrachte Ausbildungsleistung im Bereich Pflegefachpersonen höhere Fachschule (HF) und Fachhochschule (FH) sowie für Projekte der Qualitäts- und Innovationsförderung im Bereich Ausbildung erhalten.

    Der Kanton Aargau richtet Förderbeiträge an Studierende einer höheren Fachschule (HF) oder Fachhochschule (FH) aus, um deren Lebensunterhalt zu sichern.

    Er muss Beiträge an die HF zur bedarfsgerechten Erhöhung der Anzahl Abschlüsse entrichten.

    Beiträge an Gesundheitsinstitutionen

    Im Kanton Aargau erfolgt dies nach dem geltenden Recht zur bestehenden Ausbildungsverpflichtung.

    Die Ausbildungsverpflichtung gilt für alle Spitäler, stationären Pflegeeinrichtungen, Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause (Spitex) sowie ambulanten Pflegeeinrichtungen mit dem Angebot von Tages- oder Nachtstrukturen.

    Finanzielle Unterstützung vom Kanton erhalten demnach alle Institutionen, die sich an der praktischen Ausbildung von Pflegefachkräften beteiligen.

    Der Kanton vergütet mindestens die Hälfte der ungedeckten Kosten, die in den Institutionen während der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen HF und FH entstehen.

    Innovation im Bereich Ausbildung fördern

    Ungedeckte Kosten sind Kosten, die nicht bereits über die Tarife der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gedeckt sind.

    In der Anhörung können sich die Teilnehmenden zu den Varianten «sämtliche Übernahme der praktischen Ausbildungskosten» und «Übernahme der Hälfte der praktischen Ausbildungskosten» äussern.

    Ausserdem können die Betriebe Beiträge an Projekte, die die Qualität der Ausbildungen in der Pflege oder die Innovation im Bereich Ausbildung fördern, beantragen.

    Förderbeiträge an Auszubildende zur Sicherung ihres Lebensunterhalts

    Der Kanton muss gewissen Personen während des Bildungsgangs Pflege HF oder des Studiengangs in Pflege FH Förderbeiträge zur Sicherung ihres Lebensunterhalts gewähren.

    Es ist beispielsweise vorgesehen, die Beiträge an Personen zu leisten, die ihren Wohnsitz im Kanton Aargau haben oder als Grenzgängerin/Grenzgänger eine Erwerbstätigkeit im Kanton Aargau ausüben und das 25 Altersjahr vollendet oder elterliche Unterstützungspflichten haben.

    Die Kriterien für die Anspruchsvoraussetzungen können noch nicht abschliessend definiert werden, weil diesbezüglich noch die Bundesverordnung abzuwarten ist.

    Beiträge an Höhere Fachschulen

    Nach Art. 6 des Bundesgesetzes müssen die Kantone den HF Beiträge für eine bedarfsgerechte Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse in der Pflege ausrichten.

    In der Anhörung stellt der Regierungsrat folgende Varianten zur Diskussion: Verzicht auf die Erhebung von Studiengebühren (500 Franken pro Semester) oder deren Reduktion um die Hälfte bei den Studierenden HF Pflege.

    Die Umsetzung eines neuen Studienmodells «Teilzeit» und Finanzierung von Massnahmen, die eine Reduktion von Ausbildungsabbrüchen und eine Erhöhung der Abschlussquote bezwecken.

    Bundesmittel für die Umsetzung

    Der Bund stellt den Kantonen für die Umsetzung dieser Massnahmen gesamthaft 469 Millionen Franken für acht Jahre zur Verfügung. Er beteiligt sich maximal zur Hälfte an den Aufwendungen der Kantone.

    Der Kanton Aargau benötigt für die Finanzierung der geplanten Massnahmen einen Verpflichtungskredit von maximal 77 Millionen Franken über acht Jahre.

    Nach der Anhörung wird der Regierungsrat eine entsprechende Botschaft zuhanden Grosser Rat ausarbeiten. Die Anhörung dauert bis am 8. September 2023.

    Die kantonalen Massnahmen sollen mit Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege bereit sein.

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