Wie die Stadt Aarau mitteilt, wurde eine Motion vorgelegt, die Passerelle über das Gleisfeld zwischen Torfeld Nord und Süd zu priorisieren.
Aarau
Eine Strasse in der Stadt Aarau. (Symbolbild) - Pixabay
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Alexander Umbricht und Hannah Wey legen die Motion vor, die Passerelle über das Gleisfeld zwischen Torfeld Nord und Süd zu priorisieren.

Der Antrag ist, dass der Stadtrat dem Einwohnerrat sobald möglich einen Projektierungskredit für die Projektierung der Fuss- und Velopasserelle zwischen Torfeld Süd und Torfeld Nord vorlegt.

Die Geleise der SBB bilden eine einschneidende Hürde für den Fuss- und Veloverkehr in Nord-Süd-Richtung.

Das hat der Stadtrat bereits früher erkannt und im Zusammenhang mit dem Bau des neuen Fussballstadions eine Fuss- und Velopasserelle vorgesehen.

Bau der Passerelle

Im Gestaltungsplan Torfeld Süd ist beispielsweise der Baubereich für Brückenkopf und Rampe zur Erschliessung festgehalten.

Während sich das Torfeld Süd entwickelt, die Entwicklung des Torfelds Nord zumindest absehbar ist und zügig an einem neuen Oberstufenzentrum in der Telli geplant wird, gibt es keine realistischen Zeitpläne für den Bau von Stadion und Wohnblöcken.

Der Stadionneubau kann sich noch um weitere Jahre verzögern.

Der Bau der Passerelle ist bis jetzt an den Bau des Stadions gekoppelt und somit in den nächsten Jahren nicht zu erwarten; ausser es wird jetzt gehandelt.

Frühzeitige Planung der Passerelle

Beim Zurlindensteg sieht man tagtäglich, wie sich eine verspätete Planung einer guten Fuss- und Veloverbindung zwischen Aarenau und Telli auswirkt.

Überlastung der Infrastruktur, erhöhtes Unfallrisiko und noch für mehrere Jahre eine zentrale Lücke im Aarauer Verkehrsnetz.

Damit derselbe Fehler nicht wiederholt wird, muss mit der Planung der Passerelle frühzeitig und somit jetzt begonnen werden.

Dann ist zumindest eine Lücke im Aarauer Fuss- und Velonetz geschlossen.

Projektierung der Passerelle

Die Projektierung der Passerelle obliegt der HRS Real Estate AG, die (irgendwann vielleicht) auch das Stadion baut.

Der Stadtrat kann entweder Einfluss bei der HRS nehmen und allenfalls die notwendige Vorfinanzierung tätigen oder er nimmt Projektierung und Bau selbst vor und stellt der HRS ihren Beitrag zu einem geeigneten späteren Zeitpunkt in Rechnung.

In jedem Fall sollte die Stadt Aarau bei einer so wichtigen Verbindung nicht von den Zeitplänen eines einzigen Arealentwicklers abhängig sein.

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