Aarau: Feuerwerksverbot wird am Freitag aufgehoben
In Aarau endet das absolute Verbot von Feuerwerk, Höhenfeuern und Himmelslaternen am Freitag, 11. September 2026, um 12.00 Uhr.

Der Kanton Aargau hat per Ende August die Waldbrandgefahrenstufe von 5 auf 4 («grosse Gefahr») gesenkt. Gestützt auf die Beurteilung der aktuellen Lage sind zur Gewährleistung der Sicherheit auf dem Aarauer Stadtgebiet keine darüberhinausgehenden Einschränkungen notwendig.
Infolgedessen ist das vom Stadtrat am 27. Juli 2026 angeordnete absolute Verbot von Feuerwerk, Höhenfeuern und Himmelslaternen nicht mehr erforderlich und wird per Freitag, 11. September 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben.
Grund dafür sind die tieferen Temperaturen und der Regen der vergangenen Tage, die hinsichtlich der Brandgefahr auf dem Stadtgebiet zu einer leichten Entspannung führten. Für das gesamte Kantonsgebiet gilt allerdings weiterhin ein bedingtes Feuerverbot. Offenes Feuer ist somit weiterhin verboten.
Feuerwerk unter Beachtung der kommunalen Polizeiverordnung wieder erlaubt. Allerdings ist es ohne Bewilligung nur rund um den Bundesfeiertag sowie Silvester erlaubt.
Der Stadtrat weist ausdrücklich auf die Allgemeinverfügung des Departements Gesundheit und Soziales vom 27. August 2026 hin, wonach weiterhin ein bedingtes Feuerverbot im Wald und am Waldrand sowie im Siedlungsgebiet und im Offenland gilt und bittet die Bevölkerung, dieses weiterhin konsequent einzuhalten.










