Nach der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS haben beim Bund zwei Aktionäre der CS Klagen eingereicht.
Beim Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) sind zwei Staatshaftungsbegehren von Aktionären der Credit Suisse eingegangen.
Beim Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) sind zwei Staatshaftungsbegehren von Aktionären der Credit Suisse eingegangen. - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Aktionäre der Credit Suisse klagen gegen den Bund.
  • Es handelt sich um Staatshaftungsbegehren im Zusammenhang mit CS.
  • Der Bund hat vorbereitende Massnahmen getroffen.

In den vergangenen Wochen sind beim Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) zwei Klagen von Aktionären im Zusammenhang mit der Credit Suisse (CS) eingegangen.

Dabei handelte es sich um zwei sogenannte Staatshaftungsbegehren, wie eine EFD-Sprecherin auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Sonntag mitteilte. Zum Inhalt dieser laufenden Verfahren könne das EFD keine Auskunft geben, hiess es weiter. Die «SonntagsZeitung» hatte zuerst darüber berichtet.

Andere Klagen, Anzeigen oder rechtliche Beschwerden an das EFD seien dem Departement zudem nicht bekannt. Der Bund wisse aber, dass Investoren Klagen im Zusammenhang mit der CS-Übernahme durch die UBS prüfen würden, so das EFD. Der Bund habe die entsprechenden vorbereitenden Massnahmen getroffen. Unabhängig davon, ob Prozesse laufen, werde sich das EFD zu Einschätzungen und Massnahmen öffentlich nicht äussern, hiess es weiter.

Obligationen von CS-Aktionären waren wegen der durch den Bundesrat bewilligten CS-Übernahme durch die UBS von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) für wertlos erklärt worden. Dabei handelte es sich um sogenannte Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) im Wert von rund 16 Milliarden Franken. Die Anleihenbesitzer forderten, dass der Bund für diese Verluste haftet.

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