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Zalando muss strengere Regeln für Online-Dienste beachten

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Luxemburg,

Der Onlineshop Zalando gilt laut EU-Gericht rechtmässig als «sehr grosse Online-Plattform» und unterliegt damit strengeren Regeln.

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Das EU-Gericht bestätigt: Zalando ist eine «sehr grosse Online-Plattform» – strengere Regeln gelten. (Archivbild) - dpa

Die Einstufung des Onlineshops Zalando als «sehr grosse Online-Plattform» ist einem Urteil des EU-Gerichts zufolge rechtens. Damit gelten auch strengere Regeln für das Unternehmen.

Das Gericht wies eine Klage des Berliner DAX-Konzerns gegen den entsprechenden Beschluss der EU-Kommission nach dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) ab, wie die Richterinnen und Richter in Luxemburg mitteilten. Die Kommission durfte demnach davon ausgehen, dass Zalando die für eine solche Einstufung relevante Schwelle von 45 Millionen aktiven Nutzern überschreite.

Gegen das Urteil kann Rechtsmittel beim Gerichtshof der Europäischen Union eingelegt werden. Der DSA soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte von Dritten auf ihren Seiten schnell entfernen. Die EU-Kommission hatte Zalando im April 2023 als sogenannte sehr grosse Online-Plattform im Sinne des DSA eingestuft und war dabei von 83 Millionen aktiven Nutzern in der EU im Monat ausgegangen.

Strengere Regeln für grosse Plattformen und Suchmaschinen

Für sehr grosse Plattformen und Suchmaschinen gelten besonders strenge Vorgaben. Sie müssen etwa jährliche Risikobewertungen vorlegen und mit Behörden sowie Forschern Daten teilen.

Das Unternehmen hatte dagegen argumentiert, dass es einerseits keine klassische Plattform sei, weil es eigene Inhalte bereitstelle und sich darüber hinaus die Produkte von Dritten nach einer genauen Prüfung praktisch zu eigen mache. Ausserdem seien die Nutzerzahlen falsch interpretiert worden.

Zalandos Geschäftsmodell ist hybrid: Einerseits werden eigene Produkte vertrieben, andererseits im Rahmen eines sogenannten Partnerprogramms die Produkte von Dritten.

Das EU-Gericht entschied, dass Zalando in Bezug auf die Drittverkäufe eine Plattform nach dem DSA sei. Zalando sei nicht in der Lage gewesen, zu unterscheiden, wer von den mehr als 83 Millionen Personen, die den gesamten Shop genutzt hatten, den Inhalten aus dem Partnerprogramm ausgesetzt waren. Daher durften alle Nutzerinnen und Nutzer zusammengezählt werden.

Zalando reagiert nach Urteilsverkündung

Das Unternehmen teilte nach der Urteilsverkündung mit: «Wir sind weiterhin der Ansicht, dass das Gericht nicht angemessen berücksichtigt hat, dass Zalando ausschliesslich kuratierte, hochwertige Produkte von etablierten und vertrauenswürdigen Markenpartnern anbietet.»

Das Geschäftsmodell stelle wegen dieser geprüften Auswahl kein «systemisches Risiko» für die Verbreitung schädlicher oder illegaler Inhalte von Dritten dar.

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