Wegen möglicher Lohn-Absprache nimmt die Weko 34 Banken in sechs Deutschschweizer Regionen unter die Lupe.
Die Wettbewerbskommission (WEKO) eine eine Vorabklärung zu möglichen Absprachen bei Bankenlöhnen eingeleitet. (Symbolbild)
Die Wettbewerbskommission (WEKO) eine eine Vorabklärung zu möglichen Absprachen bei Bankenlöhnen eingeleitet. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Das Wichtigste in Kürze

  • Diverse Banken sollen sich, was die Löhne ihrer Angestellten angeht, abgesprochen haben.
  • Nun hat sich die Wettbewerbskommission (Weko) eingeschaltet.
Ad

Die Wettbewerbskommission (Weko) nimmt 34 Banken wegen möglicher Absprachen bei den Löhnen unter die Lupe. Viele Banken hätten sich regelmässig ausgetauscht über die Löhne von verschiedenen Kategorien ihrer Angestellten, teilte die Behörde am Montag mit.

Das Sekretariat der Weko habe gegen 34 Bankinstitute in sechs Deutschschweizer Regionen eine Vorabklärung eröffnet, heisst es in der Mitteilung.

Die Behörde klärt nun ab, ob die Absprachen über die Löhne der Bankangestellten unerlaubte Abreden im Sinn des Kartellgesetzes darstellen. Laut einem Sprecher der Weko gehe es bei der Untersuchung vor allem um die Löhne von Lehr- und Studienabgängern. Welche Institute untersucht werden, sagte er nicht.

Es sei das erste Mal, dass die Weko mögliche Abreden auf dem Arbeitsmarkt untersuche, die in den Anwendungsbereich des Kartellgesetzes fallen könnten.

Mutmasslich hätten die Banken insbesondere Löhne abgesprochen, welche für Lehr- und Studienabgänger sowie für Angestellte mit gewissen Weiterbildungen gelten würden, so Ducrey weiter. Die Absprachen seien gemäss den Weko-Informationen an Sitzungen erfolgt.

Credit Suisse und Postfinance wollen sich nicht äussern

Wie eine Umfrage ergab, sind gewichtige Institute tangiert. So teilten etwa Raiffeisen und die Zürcher Kantonalbank mit, im Rahmen der Vorabklärung einen Fragebogen erhalten zu haben. Auch die Valiant Bank sowie die Basler, die Berner und die Luzerner Kantonalbank erhielten von der Weko einen solchen Fragenkatalog.

Andere Institute, etwa die Credit Suisse oder Postfinance, wollten sich nicht äussern, ob sie Teil der Vorabklärung sind. Und bei Clientis hiess es, dass auf Stufe der Gruppe keine Untersuchung bekannt sei, eine solche für einzelne Institute des Regionalbanken-Verbunds aber nicht ausgeschlossen werden könne. Inhaltlich äusserte sich kein Institut – ausser, dass man die Fragen fristgerecht beantworten werde.

postfinance Cronavirus
Postfinance-Chef Hansruedi Köng. - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Weko-Direktor Ducrey betonte, dass sich die Untersuchung ganz am Anfang befände. Nun würden die Informationen zusammengetragen. Üblicherweise entscheide sich nach rund einem Jahr, ob eine offizielle Untersuchung eröffnet werde.

Laut der Mitteilung geht es primär darum abzuklären, ob die Informationsaustausche über die Löhne «Anhaltspunkte für unerlaubte Abreden im Sinn des Kartellgesetzes» ergäben. Bei Bedarf könnten die Ermittlungen auf weitere Regionen und andere Unternehmen ausgedehnt werden.

Der Arbeitsmarkt rückt laut der Weko-Mitteilung immer mehr in den Fokus der Tätigkeit der Wettbewerbsbehörden rund um den Globus. In der Schweiz sei es nun aber das erste Mal, dass das Weko-Sekretariat mögliche Abreden auf dem Arbeitsmarkt untersucht, die in den Anwendungsbereich des Kartellgesetzes fallen könnten – weil sie nicht Verhandlungsergebnisse von Sozialpartnern darstellten.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

WettbewerbskommissionZKBCredit SuissePostfinanceRaiffeisenClientisValiantArbeitsmarkt