Weko ermittelt gegen Google im Bereich Suchmaschinen
Die Schweizer Wettbewerbshüter nehmen den Techgiganten Google ins Visier. Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) habe eine Vorabklärung eröffnet, teilte die Behörde am Dienstag mit.

Stein des Anstosses ist, dass auf gewissen Handys die Google-Suchmaschine bei der Ersteinrichtung standardmässig festgelegt wird und keine Auswahlmöglichkeit besteht. Google habe in der Schweiz vor kurzem die Funktion «Choice Screen» abgeschafft, die bei der Ersteinrichtung eines neuen Android-Geräts die Auswahl einer Standard-Suchmaschine ermögliche, so die Weko.
Dadurch werde für Smartphone-Käufer in der Schweiz die Suchmaschine Google Search festgelegt, ohne dass ihnen bei der Ersteinrichtung ihres Geräts ein Auswahlbildschirm angezeigt wird. In der EU hingegen sei die Funktion «Choice Screen» weiterhin verfügbar.
Standardeinstellungen spielten in digitalen Märkten eine entscheidende Rolle, hält die Weko fest. Der «Choice Screen» solle Abschottungseffekte durch Voreinstellungen verringern. «Durch die Abschaffung dieser Funktion könnte die Sichtbarkeit von Suchmaschinen, die mit Google konkurrieren, bei der Einrichtung des Geräts eingeschränkt und damit die Markteintrittsbarrieren erhöht werden», so das Communiqué.
Mit der Vorabklärung will die Weko nun klären, ob Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Kartellgesetzes vorliegen. Die Ergebnisse dieses Verfahrens könnten auch für die Beurteilung von Praktiken im Zusammenhang mit Voreinstellungen auf anderen Mobilgeräten von Interesse sein.










