In Deutschland wird VW verdonnert, Diesel-Kunden Schadensersatz zu zahlen. In der Schweiz ist ein Verfahren noch hängig.
VW Diesel
VW hat Software-Updates bei Dieselfahrzeugen durchgeführt. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesgerichtshof hat im Diesel-Skandal für die Konsumenten entschieden.
  • Der Entschluss stimmt die Stiftung für Konsumentenschutz positiv.

Das Urteil ist eine Ohrfeige für den Volkswagen-Konzern. Gestern hat der deutsche Bundesgerichtshof entschieden, dass der Autobauer im Diesel-Skandal vorsätzlich gehandelt hat. Und das Unternehmen zu einer Schadensersatzzahlung verdonnert.

Dass es so weit gekommen ist, liegt an der Hartnäckigkeit von Herbert Gilbert. Er kaufte sich 2014 einen VW Sharan, welcher über eine «Abschaltvorrichtung» verfügte – was der Konzern 2015 zugeben musste.

VW
Ein Messschlauch eines Geräts zur Abgasuntersuchung für Dieselmotoren steckt im Auspuffrohr eines VW Golf 2.0 TDI in einer Werkstatt in Frankfurt (Oder). Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ - dpa-infocom GmbH

Bei diesem und Millionen anderer Autos des Konzerns funktionierte die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand. Auf der Strasse war sie deaktiviert. Gilbert zog, wie viele andere Kunden auch, vor Gericht.

VW muss Schadensersatz zahlen

Viele Kunden haben sich in Deutschland mit VW auf einen Vergleich geeinigt. Gilbert aber nicht, er verlangte vom grössten Autobauer der Welt den Kaufpreis zurück. So weit ging der BGH allerdings nicht. Der Konzern muss Gilbert allerdings 25'600 Euro plus Zinsen zahlen.

In Deutschland sind noch 60'000 Verfahren hängig. Volkswagen hat darum angekündigt, viele der klagenden Kunden zu entschädigen. Es werde eine «pragmatische und einfache Lösung» geben.

Doch was bedeutet das Urteil für Schweizer Konsumenten? Hierzulande kämpft die Stiftung für Konsumentenschutz im Namen von 6000 Autobesitzern. Cécile Thomi, Leiterin Recht bei der Stiftung, reagiert entsprechend erfreut: «Das Urteil ist ein äusserst positives Signal für unsere Schadenersatzklage in der Schweiz.»

stiftung für konsumentenschutz
Das Handelsgericht spricht der Stiftung für Konsumentenschutz die Prozessfähigkeit in einer Sammelklage im Abgas-Skandal ab. - sda - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Aktuell ist das Klageverfahren wegen einer formell-rechtlichen Frage vor dem Bundesgericht hängig. «Sobald ein hoffentlich positives Urteil vorliegt, wird sich auch das Zürcher Handelsgericht endlich inhaltlich mit dem Fall befassen müssen.»

Von Schadensersatzzahlungen will Importeurin Amag aber nichts wissen. Das Unternehmen beruft sich darauf, nichts von der Manipulation gewusst zu haben.

Für betroffene Modelle wurde mittlerweile ein Software-Update von VW bereitgestellt. Gemäss der Amag wurden bei allen betroffenen Fahrzeugen die neue Software aufgespielt. Wie eine Studie der Empa zeigt, ist der Schadstoffausstoss damit gesunken.

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