Vorderhand dürfen keine definitiven Steuerveranlagungen für Liegenschaftsbesitzer pro 2017 erstellt werden.
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Die kantonale Steuerverwaltung teilt den Veranlagungsinstanzen mit, dass mit der Veranlagungsarbeiten bei Steuererklärungen 2017 mit Liegenschaften zuzuwarten sei, da diverse politische Vorstösse zur Wohneigentumsbesteuerung hängig sind. Somit kommt unser Prinzip First In – First Out bis auf weiteres leider nicht zum Tragen. Das heisst konkret, dass für steuerpflichtige Liegenschaftsbesitzer vorderhand keine definitiven Steuerveranlagungen pro 2017 erstellt werden dürfen. Wie lange diese sicher unangenehme Situation in Kraft bleibt, ist zurzeit nicht bekannt. Die kantonale Steuerverwaltung wird sobald als möglich über allfällige Änderungen informieren.

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