Vermieter in Berlin können noch nicht gegen Mietendeckel vorgehen

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    Vermieter in Berlin können noch nicht gegen den dort geplanten Mietendeckel vorgehen.

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    Das Wichtigste in Kürze

    • Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag als «verfrüht» ab.

    Mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss vom Vortag wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen entsprechenden Eilantrag als unzulässig ab. Es stehe noch nicht abschliessend fest, mit welchem Inhalt das Gesetz verabschiedet wird, erklärte das Gericht.

    Das in Berlin geplante Gesetz zur Mietenbegrenzung setzt bestimmte Höchstmieten und Auskunftspflichten für die Vermieter fest. Verstösse sollen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Mit ihrem Eilantrag wollten die Beschwerdeführer erreichen, dass die Strafen bis auf Weiteres ausgesetzt werden.

    Wie das Bundesverfassungsgericht entschied, ist dieser Antrag «verfrüht». Die Zulässigkeit eines Eilantrags noch vor seiner Verkündung setze voraus, «dass der Inhalt des Gesetzes feststeht und seine Verkündung unmittelbar bevorsteht». Dies sei hier noch nicht der Fall.

    Zwar sei das Gesetz bereits in zwei Lesungen des Berliner Abgeordnetenhauses beraten und beschlossen worden. Nach Landesrecht könnten der Senat oder der Präsident des Abgeordnetenhauses aber noch eine dritte Lesung verlangen. Noch sei unklar, ob dies noch geschieht. Der Präsident des Abgeordnetenhauses habe das Gesetz noch nicht unterschrieben und «ausgefertigt».

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