Verfassungsbeschwerde gegen Tabakerzeugnisgesetz scheitert in Karlsruhe

AFP
AFP

Deutschland,

Das Tabakerzeugnisgesetz bleibt wie es ist: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm die Verfassungsbeschwerde einer Tabakfirma laut Mitteilung vom Freitag nicht zur Entscheidung an. Die Regelungen setzten zwingendes EU-Recht um, hiess es zur Begründung.

Raucherin
Raucherin - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesverfassungsgericht: Regelungen setzen zwingendes EU-Recht um.

(Az. 1 BvR 895/16)

Die EU-Tabakrichtlinie wurde 2014 verabschiedet, Deutschland setzte sie zum 20. Mai 2016 in deutsches Recht um. Seitdem sind Menthol und andere Zusatzstoffe verboten, wenn sie den Tabakgeschmack verändern. Zigarettenschachteln sind mit Warnhinweisen und Fotos von durch Rauchen verursachten Gesundheitsschäden versehen.

Gegen diese Regelungen wehrte sich ein Tabakwaren-Hersteller. 2016 lehnte das Bundesverfassungsgericht einen entsprechenden Eilantrag ab. Nun wurde die Verfassungsbeschwerde als unzulässig verworfen. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte verschiedene Bestimmungen der Tabakrichtlinie schon mehrmals als rechtmässig.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Recycling-Zentrum London
13 Interaktionen
Flammen, Rauch, Chaos
Meret Schneider
25 Interaktionen
Meret Schneider

MEHR IN NEWS

Donald
Trump-Pleite
Wolodymyr Selenskyj Ukraine krieg
Nach London-Treffen
2 Interaktionen
Winterthur
Itamar Ben-Gvir
Aktivisten-Verhaftung

MEHR AUS DEUTSCHLAND

tchibo
23 Interaktionen
Gericht bestätigt
Oliver Pocher Amira
26 Interaktionen
Pärchenfoto
32 Interaktionen
Berlin