Verfassungsbeschwerde gegen Tabakerzeugnisgesetz scheitert in Karlsruhe

    AFP
    AFP

    Deutschland,

    Das Tabakerzeugnisgesetz bleibt wie es ist: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm die Verfassungsbeschwerde einer Tabakfirma laut Mitteilung vom Freitag nicht zur Entscheidung an. Die Regelungen setzten zwingendes EU-Recht um, hiess es zur Begründung.

    Raucherin
    Raucherin - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Bundesverfassungsgericht: Regelungen setzen zwingendes EU-Recht um.

    (Az. 1 BvR 895/16)

    Die EU-Tabakrichtlinie wurde 2014 verabschiedet, Deutschland setzte sie zum 20. Mai 2016 in deutsches Recht um. Seitdem sind Menthol und andere Zusatzstoffe verboten, wenn sie den Tabakgeschmack verändern. Zigarettenschachteln sind mit Warnhinweisen und Fotos von durch Rauchen verursachten Gesundheitsschäden versehen.

    Gegen diese Regelungen wehrte sich ein Tabakwaren-Hersteller. 2016 lehnte das Bundesverfassungsgericht einen entsprechenden Eilantrag ab. Nun wurde die Verfassungsbeschwerde als unzulässig verworfen. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte verschiedene Bestimmungen der Tabakrichtlinie schon mehrmals als rechtmässig.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    Ärzte ohne Grenzen
    155 Interaktionen
    Ding Dong
    Mauschelei-Vorwürfe an Zürcher Gebäudeversicherung
    6 Interaktionen
    Amtsmissbrauch?

    MEHR IN NEWS

    laptop
    2 Interaktionen
    Zürich
    1 Interaktionen
    Kloten
    SBB
    88 Interaktionen
    Telefon

    MEHR AUS DEUTSCHLAND

    Manuel Neuer Bayern München
    7 Interaktionen
    Nach Mega-Bock
    Bärbel Bas
    19 Interaktionen
    Berlin
    Josef Settele
    Halle
    Friedrich Merz
    20 Interaktionen
    Berlin