Verfassungsbeschwerde gegen Tabakerzeugnisgesetz scheitert in Karlsruhe

AFP
AFP

Deutschland,

Das Tabakerzeugnisgesetz bleibt wie es ist: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm die Verfassungsbeschwerde einer Tabakfirma laut Mitteilung vom Freitag nicht zur Entscheidung an. Die Regelungen setzten zwingendes EU-Recht um, hiess es zur Begründung.

Raucherin
Raucherin - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesverfassungsgericht: Regelungen setzen zwingendes EU-Recht um.

(Az. 1 BvR 895/16)

Die EU-Tabakrichtlinie wurde 2014 verabschiedet, Deutschland setzte sie zum 20. Mai 2016 in deutsches Recht um. Seitdem sind Menthol und andere Zusatzstoffe verboten, wenn sie den Tabakgeschmack verändern. Zigarettenschachteln sind mit Warnhinweisen und Fotos von durch Rauchen verursachten Gesundheitsschäden versehen.

Gegen diese Regelungen wehrte sich ein Tabakwaren-Hersteller. 2016 lehnte das Bundesverfassungsgericht einen entsprechenden Eilantrag ab. Nun wurde die Verfassungsbeschwerde als unzulässig verworfen. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte verschiedene Bestimmungen der Tabakrichtlinie schon mehrmals als rechtmässig.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

SBB
372 Interaktionen
Ticket-Panne
Kantonsrätin
226 Interaktionen
Zürich

MEHR IN NEWS

USA hat vermittelt
Austin
1 Interaktionen
Havanna
European Press Prize
European Press Prize

MEHR AUS DEUTSCHLAND

1860 München
3 Interaktionen
Zwangsabstieg
Friedrich Merz
12 Interaktionen
«Verlässlich»
Thomas Müller
10 Interaktionen
Ex-Bayernstar
Bayer aktie
Kursausschläge