Verfassungsbeschwerde gegen Tabakerzeugnisgesetz scheitert in Karlsruhe

    AFP
    AFP

    Deutschland,

    Das Tabakerzeugnisgesetz bleibt wie es ist: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm die Verfassungsbeschwerde einer Tabakfirma laut Mitteilung vom Freitag nicht zur Entscheidung an. Die Regelungen setzten zwingendes EU-Recht um, hiess es zur Begründung.

    Raucherin
    Raucherin - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Bundesverfassungsgericht: Regelungen setzen zwingendes EU-Recht um.

    (Az. 1 BvR 895/16)

    Die EU-Tabakrichtlinie wurde 2014 verabschiedet, Deutschland setzte sie zum 20. Mai 2016 in deutsches Recht um. Seitdem sind Menthol und andere Zusatzstoffe verboten, wenn sie den Tabakgeschmack verändern. Zigarettenschachteln sind mit Warnhinweisen und Fotos von durch Rauchen verursachten Gesundheitsschäden versehen.

    Gegen diese Regelungen wehrte sich ein Tabakwaren-Hersteller. 2016 lehnte das Bundesverfassungsgericht einen entsprechenden Eilantrag ab. Nun wurde die Verfassungsbeschwerde als unzulässig verworfen. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte verschiedene Bestimmungen der Tabakrichtlinie schon mehrmals als rechtmässig.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    Katie Zacharia
    114 Interaktionen
    Nach fünf Tagen
    Bundesasylzentrum Altstätten
    Altstätten SG

    MEHR IN NEWS

    venedig
    15 Interaktionen
    Wird noch teurer
    tram
    Stadt Zürich
    gebäude
    12 Interaktionen
    Hitze-Problem

    MEHR AUS DEUTSCHLAND

    Ferat Koçak
    35 Interaktionen
    «Er lügt»
    nuni
    3 Interaktionen
    Rassismus
    2 Interaktionen
    Berlin
    ski aggu
    2 Interaktionen
    Rapper