Verfassungsbeschwerde gegen Tabakerzeugnisgesetz scheitert in Karlsruhe

    AFP
    AFP

    Deutschland,

    Das Tabakerzeugnisgesetz bleibt wie es ist: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm die Verfassungsbeschwerde einer Tabakfirma laut Mitteilung vom Freitag nicht zur Entscheidung an. Die Regelungen setzten zwingendes EU-Recht um, hiess es zur Begründung.

    Raucherin
    Raucherin - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Bundesverfassungsgericht: Regelungen setzen zwingendes EU-Recht um.

    (Az. 1 BvR 895/16)

    Die EU-Tabakrichtlinie wurde 2014 verabschiedet, Deutschland setzte sie zum 20. Mai 2016 in deutsches Recht um. Seitdem sind Menthol und andere Zusatzstoffe verboten, wenn sie den Tabakgeschmack verändern. Zigarettenschachteln sind mit Warnhinweisen und Fotos von durch Rauchen verursachten Gesundheitsschäden versehen.

    Gegen diese Regelungen wehrte sich ein Tabakwaren-Hersteller. 2016 lehnte das Bundesverfassungsgericht einen entsprechenden Eilantrag ab. Nun wurde die Verfassungsbeschwerde als unzulässig verworfen. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte verschiedene Bestimmungen der Tabakrichtlinie schon mehrmals als rechtmässig.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    Tanken Schweiz Österreich
    653 Interaktionen
    Sparen 20 Fr.
    Politiker AKW Diskussion
    198 Interaktionen
    «Milliarden gekostet»

    MEHR IN NEWS

    Boot Schweizer Armee
    2 Interaktionen
    Gersau SZ
    noten
    3 Interaktionen
    Laut neuer Studie
    Mikroplastik
    10 Interaktionen
    Umweltbelastung

    MEHR AUS DEUTSCHLAND

    Friedrich Merz
    2 Interaktionen
    Berlin
    Swiss Ski Aufgebot Sölden
    7 Interaktionen
    Weltcup-Auftakt
    Grippe
    23 Interaktionen
    Empfehlungen
    Roche
    5 Interaktionen
    Frankfurt