Verfassungsbeschwerde gegen Tabakerzeugnisgesetz scheitert in Karlsruhe

AFP
AFP

Deutschland,

Das Tabakerzeugnisgesetz bleibt wie es ist: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm die Verfassungsbeschwerde einer Tabakfirma laut Mitteilung vom Freitag nicht zur Entscheidung an. Die Regelungen setzten zwingendes EU-Recht um, hiess es zur Begründung.

Raucherin
Raucherin - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesverfassungsgericht: Regelungen setzen zwingendes EU-Recht um.

(Az. 1 BvR 895/16)

Die EU-Tabakrichtlinie wurde 2014 verabschiedet, Deutschland setzte sie zum 20. Mai 2016 in deutsches Recht um. Seitdem sind Menthol und andere Zusatzstoffe verboten, wenn sie den Tabakgeschmack verändern. Zigarettenschachteln sind mit Warnhinweisen und Fotos von durch Rauchen verursachten Gesundheitsschäden versehen.

Gegen diese Regelungen wehrte sich ein Tabakwaren-Hersteller. 2016 lehnte das Bundesverfassungsgericht einen entsprechenden Eilantrag ab. Nun wurde die Verfassungsbeschwerde als unzulässig verworfen. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte verschiedene Bestimmungen der Tabakrichtlinie schon mehrmals als rechtmässig.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Missbrauch
Missbrauch
Frau Wärme
15 Interaktionen
Acht Grad!

MEHR IN NEWS

teheran
3 Interaktionen
Flugabwehr aktiviert
Zoll-Gespräche
25 Interaktionen
Mega-Summe
Schönbauer
Marzili-Anlagechefin

MEHR AUS DEUTSCHLAND

3 Interaktionen
Riehen BS
stade
Deutschland
Säugling
In Deutschland
Danger Dan
4 Interaktionen
Danger Dans Lied