Verbraucherschützer warnen vor Konsum von Lebensmitteln mit Hanf-Inhaltsstoffen

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Deutschland,

Verbraucherschützer warnen vor Lebensmitteln mit den Inhaltsstoffen der Hanfpflanze.

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Eine Cannabis-Pflanze. - GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Cannabidiol-Produkte können schädliche Mengen psychoaktiver Substanz enthalten.

In Produkten mit dem Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) können «gesundheitlich beeinträchtigende» Mengen des psychoaktiven Stoffes Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten sein, wie die Verbraucherzentralen am Donnerstag erklärten. Sie kritisierten einen «regelrechten Hype» um den umstrittenen Stoff, den Hersteller etwa als Hilfe bei Menstruationsbeschwerden, Schlafstörungen oder Depressionen anpriesen. Auch in manchen Kaugummis sei die Substanz enthalten.

«Die Produkte dürften gar nicht verkauft werden», erklärte Waltraud Fesser, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. «Da die Sicherheit von CBD in Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln nicht hinreichend belegt ist, raten wir von einem Verzehr ab.»

Besonders sensible Zielgruppen wie Kinder und Jugendliche müssen geschützt werden. Das gilt vor allem für hanfhaltige Lebensmittel wie Schokolade, Bonbons oder Energydrinks. Diese sprechen durch ihre Aufmachung oder Bewerbung auch Kinder, Jugendliche und gestresste Erwachsene an.

Die Vermarktung von Lebensmitteln mit Samen oder Blättern der Hanfpflanze ist zwar legal. Samen beziehungsweise Öl oder Mehl daraus sind traditionelle Zutaten, sie dürfen daher unter bestimmten Bedingungen verwendet werden; bei Tee ist auch die Verwendung von Hanfblättern zulässig. Aus Sicht des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit muss jedoch für CBD-haltige Erzeugnisse vor dem Inverkehrbringen entweder ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder ein Antrag auf Zulassung als neuartiges Lebensmittel gestellt werden, wie die Verbraucherschützer mitteilten. Entsprechende Zulassungen lägen bislang jedoch nicht vor.

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