Verbände warnen vor Versorgungsengpässen bei manchen Obst- und Gemüsesorten

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Deutschland,

Der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Deutsche Bauernverband (DBV) warnen vor Auswirkungen auf die Versorgung mit manchen Nahrungsmitteln wegen des Einreiseverbots für Erntehelfer.

Spargelanbau in Beelitz
Spargelanbau in Beelitz - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Einreiseverbot für Erntehelfer wegen Corona-Krise verhängt.

Das wegen des Coronavirus verhängte Einreiseverbot sei «für die Aufrechterhaltung der Lebensmittellieferkette eine sehr grosse Herausforderung», sagte ein HDE-Sprecher den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstagsausgaben).

Zwar habe die Gesundheit oberste Priorität, doch müssten Lösungen dafür gefunden werden, wie die Ernten zahlreicher Produkte eingebracht werden könnten, forderte der HDE-Sprecher. DBV-Präsident Joachim Rukwied sagte den Funke-Zeitungen, generell sei die Versorgung mit Grundnahrungsmitteln nicht gefährdet. Bei einzelnen Obst- und Gemüsesorten könne es aber abhängig von der Dauer des Einreisestopps durchaus zu Versorgungslücken kommen.

Der Einreisestopp für Saisonarbeiter müsse «so kurz wie möglich gehalten werden», fordert Rukwied in der «Passauer Neuen Presse». Der Einreisestopp treffe Obst-, Gemüse- und Weinbaubetriebe «sehr hart». Sie bräuchten dringend Arbeitskräfte. Die Betriebe seien bereit, «jegliche Massnahmen zum Infektionsschutz umzusetzen», um ihre Mitarbeiter zu schützen.

Der Bauernpräsident begrüsste es aber, dass die Bundesregierung nun auf den Einsatz von Studenten, Kurzarbeitern, Arbeitslosen und Asylbewerbern in der Ernte setzt. «Uns sind alle willkommen, die arbeiten wollen und können», sagte Rukwied. Es würden jetzt kurzfristig «unbürokratische und praktikable Lösungen» gebraucht, um Menschen aus Deutschland als Erntehelfer beschäftigen zu können.

Die Einreisebeschränkungen für Saisonarbeiter waren von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) angeordnet worden und traten am Mittwoch in Kraft. Sie gelten für Einreisen aus Drittstaaten ausserhalb der EU, für Grossbritannien sowie für EU-Staaten, die nicht alle Schengen-Regeln voll anwenden - unter anderem Bulgarien und Rumänien - und für Staaten, zu denen Binnengrenzkontrollen vorübergehend wiedereingeführt wurden.

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