Urteil: München muss bestimmte Daten zur Erstellung des Mietspiegels herausgeben
Die Stadt München muss bestimmte Daten zur Erstellung des Mietspiegels herausgeben.

Das Wichtigste in Kürze
- Verband Haus & Grund erzielt Teilerfolg vor Gericht.
In dem Rechtsstreit erzielte der Eigentümerverband Haus & Grund einen Teilerfolg vor Gericht: Die bayerische Landeshauptstadt müsse der Vereinigung «bestimmte Daten zugänglich machen», die der Erstellung des Mietspiegels 2017 zugrunde liegen, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem am Montag veröffentlichten Urteil. (Az. 4 B 18.1515)
Der Eigentümerverband hatte die Korrektheit des Mietspiegels 2017 angezweifelt und deshalb von der Stadt München die Offenlegung der Daten gefordert, die zur Berechnung der Ergebnisse führten. Der Mietspiegel ist ein wichtiges Instrument, auf das sich sowohl Vermieter als auch Mieter beziehen können, um ihre unterschiedlichen Interessen durchzusetzen.
Das Gericht urteilte nun, die Stadt München müsse die «anonymisierten Angaben über mehr als 30.000 Wohnungen» herausgeben, die als nicht mietspiegelrelevant eingestuft und daher nicht berücksichtigt wurden. Zu den 3000 Wohnungen, deren Daten letztlich für den Spiegel ausgewertet wurden, müsse die Stadt «die errechnete Nettokaltmiete pro Quadratmeter und den zugehörigen Stadtbezirksteil bekannt geben».
Haus & Grund hatte darüber hinaus die Herausgabe der genauen Lage der Wohnungen gefordert. Das jedoch wies das Gericht zurück und betonte das geltende Statistikgeheimnis. Die Kosten des Verfahrens wurden zwischen Kläger und Beklagter aufgeteilt. Gegen das Urteil ist Revision beim Bundesverwaltungsgericht möglich.