Nach dem für Donnerstag geplanten Votum des Bundestags für ein Tabakwerbeverbot sieht die Union keine Chance für weitere Werbeverbote - etwa für Alkohol oder zuckerhaltige Produkte.
Tabak
Schlecht für die Gesundheit: Rauchen. - AFP
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Vizefraktionschefin gegen Einschränkungen bei bei Alkohol und Süssigkeiten ab.

«Bei bestimmungsgemässem Gebrauch machen Produkte wie Alkohol und Zucker weder krank noch abhängig», sagte die stellvertretende Unionsfraktionschefin Gitta Connemann (CDU) am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP. «Hier macht die Dosis das Gift.» Tabak hingegen nehme eine Ausnahmestellung ein, die ein Werbeverbot rechtfertige: «Tabak tötet auch bei bestimmungsgemässem Konsum: Nur eine Zigarette am Tag kann krank machen.»

Am Abend will der Bundestag abschliessend über ein weitgehendes Werbeverbot für Tabakprodukte abstimmen. Das Bundeskabinett hatte ein solches Verbot bereits 2016 beschlossen. Im Bundestag steckte die Vorlage dann aber jahrelang fest - auch wegen des Widerstands in der Unionsfraktion, wie Connemann einräumte.

«Etliche Kolleginnen und Kollegen hatten Sorge vor einem Dammbruch», sagte sie zu AFP. «Sie fürchteten, künftig könnten auch andere legale Produkte nicht mehr beworben werden.» Die Union sei «keine Verbotspartei, aber wir müssen Jugendliche besser schützen». Für ein Werbeverbot von Süssigkeiten hatte sich unter anderem die Nichtregierungsorganisation Foodwatch ausgesprochen - sie kritisiert, dass die Lebensmittelindustrie damit gezielt Kinder zum Konsum schädlicher Nahrung verführe.

Connemann berichtete von Einflussversuchen der Tabaklobby auf die Parlamentarier. «Sie hat es bei allen Fraktionen versucht», sagte die Vizefraktionschefin zu AFP. Letztlich habe die Lobby damit keinen Erfolg gehabt - «sonst würden wir das Gesetz heute nicht auf den Weg bringen».

Der Gesetzentwurf, der am Abend im Bundestag verabschiedet werden sollte, sieht ein weitgehendes Verbot der Aussenwerbung für Tabakprodukte - etwa in Form von Plakaten - vor. Im Kino dürfen Werbespots für Tabakprodukte nur noch in Filmen laufen, die nicht für Jugendliche freigegeben sind.

Die neue Regelung für die Kinowerbung soll schon zum Jahreswechsel in Kraft treten. Die Einschränkungen für Aussenwerbung sollen stufenweise umgesetzt werden - sie gelten ab dem 1. Januar 2022 für Tabakwaren, ab dem 1. Januar 2023 für Tabakerhitzer und ab dem 1. Januar 2024 für elektronische Zigaretten.

Schätzungen zufolge hat die Tabakindustrie für Kino- und Aussenwerbung zuletzt 100 Millionen Euro im Jahr ausgegeben. Ein Teil dieser Einnahmen floss auch an die Kommunen - etwa für Plakatwerbung an Bushaltestellen.

Der gestaffelte Ausstieg aus der Werbung solle den Kommunen nun «Planungssicherheit» geben, sagte Connemann. «Wir haben hier tatsächlich einen grossen gesellschaftlichen Kompromiss gefunden.»

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

ZigaretteBundestagGesetzKinoEuro