Um was geht es bei der OECD-Mindeststeuer?
Die OECD-Mindeststeuer soll sicherstellen, dass grosse internationale Konzerne in jedem Land, in dem sie tätig sind, mindestens 15 Prozent Steuern bezahlen. Betroffen sind grundsätzlich Unternehmen mit einem jährlichen Konzernumsatz von mehr als 750 Millionen Euro.

Die Idee dahinter ist, dass Konzerne, die in einem Staat effektiv weniger als 15 Prozent Steuern entrichten, andernorts nachbesteuert werden können. Diese Differenz wird häufig als Ergänzungssteuer oder «Top-up Tax» bezeichnet.
Die Schweiz hat die OECD-Mindeststeuer Anfang 2024 eingeführt. Grundlage dafür war eine Volksabstimmung im Juni 2023, bei der 78,5 Prozent der Stimmberechtigten einer entsprechenden Verfassungsänderung zustimmten. Mit der Schweizer Ergänzungssteuer soll verhindert werden, dass andere Staaten zusätzliche Steuern auf Gewinne von Unternehmen mit Sitz in der Schweiz erheben können.
Laut Angaben des Bundes sind nur wenige hundert Unternehmensgruppen direkt betroffen. Rund 99 Prozent der Unternehmen in der Schweiz bleiben von der Reform unberührt.
Die Ergänzungssteuer ist eine Bundessteuer, wird aber von den Kantonen erhoben. 75 Prozent der Einnahmen gehen an die Kantone, 25 Prozent an den Bund. Besonders betroffen sind Kantone mit tiefen Unternehmenssteuern und vielen internationalen Konzernen wie Zug, Basel-Stadt oder Genf. Mehrere Kantone wollen einen Teil der zusätzlichen Einnahmen wieder in die Standortförderung oder steuerliche Entlastungen investieren.
Der Bund schätzte die jährlichen Einnahmen ursprünglich auf 1 bis 2,5 Milliarden Franken. Eine Analyse der Beratungsfirma Deloitte vom April 2026 deutete jedoch darauf hin, dass diese Erwartungen vorerst zu hoch sein könnten.










