Die Swatch Group erzielte vor einem Londoner Gericht einen Erfolg gegen den südkoreanischen Technologiekonzern Samsung, der gegen Markenrechte verstossen hat.
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Ein Logo der Swatch Group. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die «Watch Face»-Apps von Samsung verstossen gegen die Marken der Swatch Group.
  • Zu diesem Entschluss kam der High Court of Justice in London Ende Mai.

Ende Mai urteilte der High Court of Justice, dass der südkoreanische Technologiekonzern gegen Markenrechte der Swatch Group verstossen hat. Vor einem Londoner Gericht hat der Uhrenhersteller Swatch nun einen Erfolg erzielt und den Prozess um die Markenrechte gewonnen.

Das Gericht habe Samsung für die Verletzung der Marken der Swatch verantwortlich gemacht. Die Verletzung habe durch Smartwatch-Apps von Drittanbietern im Samsung Galaxy Store stattgefunden. Das erklärte der Uhrenkonzern am Pfingstmontag in einer Stellungnahme gegenüber der Nachrichtenagentur AWP zu einem entsprechenden Artikel der «SonntagsZeitung».

«Watch Face»-Apps verletzen Marken der Swatch Group

Bestimmte herunterladbare «Watch Face»-Apps aus dem Samsung Galaxy App Store würden die Marken verletzen. Das habe der High Court entschieden. Diese Apps könnten auf den Smartwatches installiert werden.

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Das Samsung-Logo ist an einer Filiale zu sehen. Das Unternehmen hat gegen die Swatch Group vor Gericht verloren. - Keystone

So können sich Träger der Smartwatch von Samsung im App Store des Unternehmens digitale Zifferblätter herunterladen. Dies, um ihrer Computeruhr eine persönliche Note zu verleihen.

Aus Sicht von Swatch sind aber einige dieser elektronischen Zifferblätter zu offensichtlich den eigenen Uhrenmarken nachempfunden. Dazu gehören Omega, Breguet, Longines, Swatch und Tissot. Deshalb klagte die Gruppe vor dem erstinstanzlichen Gerichtshof in London. Dieser urteilte, dass das geistige Eigentum von 23 Marken der Swatch Group verletzt worden sei.

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Ein Stand der Uhrenmarke Omega an der Messe Baselworld im Jahr 2018. - keystone

Swatch begrüsste in ihrer Stellungnahme das Urteil: «Wir halten dies für die einzig richtige Lösung für den Markenschutz im digitalen Zeitalter.»

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