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UBS zerpflückt Regulierungsvorschlag aus dem Bundeshaus

Keystone-SDA
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Zürich,

Die UBS lehnt die vollständige Kapitalunterlegung ihrer Auslandstöchter vehement ab. In ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung heisst es, der Vorschlag sei viel zu teuer, schade der Schweizer Volkswirtschaft und sei nicht die richtige Antwort auf den CS-Untergang.

Die UBS wehrt sich vehement gegen den Regulierungsvorschlag des Bundesrats. Dieser sei viel zu teuer und schade der Schweizer Volkswirtschaft, hiess es in einer Stellungnahme zur Verneh...
Die UBS wehrt sich vehement gegen den Regulierungsvorschlag des Bundesrats. Dieser sei viel zu teuer und schade der Schweizer Volkswirtschaft, hiess es in einer Stellungnahme zur Verneh... - KEYSTONE/TIL BUERGY

Die UBS «lehnt den vollständigen Abzug ausländischer Tochtergesellschaften vom harten Kernkapital (CET1) ab, da dieser weder verhältnismässig noch international abgestimmt und auch nicht zielgerichtet wäre», heisst es in der am Montag veröffentlichten Stellungnahme. Der Vorschlag des Bundesrats führe zu massiven Mehrkosten und gefährde die Fortführung des erfolgreichen Geschäftsmodells.

Dieser würde laut den Angaben bei der Bank zu einem zusätzlichen harten Kernkapitalbedarf von circa 23 Milliarden US-Dollar führen. Das würde hohe Kosten verursachen – nicht nur für die Bank, sondern für den gesamten Finanzplatz, Haushalte und Unternehmen. Die Bank müsste die Zusatzkosten teilweise mit erhöhten Preisen auf Krediten und Dienstleistungen in der Schweiz kompensieren. Die Schweizer Volkswirtschaft würde somit in den Augen der UBS geschwächt.

Derweil hätte das bereits bestehende Regime – konsequent angewendet – die Credit Suisse viel früher zu strukturellen Anpassungen gezwungen. «Die Credit-Suisse-Krise war primär das Resultat einer nicht nachhaltigen Strategie und ungenügender Profitabilität der Bank, eines mangelnden Risikomanagements, einer unangemessenen Kultur und einer schwachen Governance.»

Eine vollständige Isolation der UBS-Muttergesellschaft von Risiken aus ausländischen Geschäftstätigkeiten widerspreche dem Geschäftsmodell eines international tätigen Unternehmens und stelle einen massiven Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar. Die Regelung würde materiell zudem nur die UBS betreffen. «Die Schweiz sollte keine Gesetze erlassen, die nur auf eine einzelne Firma zugeschnitten sind.»

International wäre die vorgeschlagene Regelung zudem ein Alleingang, womit sich die Schweiz isolieren würde, kritisiert die Bank weiter. Und die Massnahme würde die UBS im internationalen Vergleich deutlich benachteiligen, weil die Schweizer Bank mindestens 50 Prozent höhere Eigenkapitalanforderungen hätte als die Mitbewerber in Europa und den USA. Das stehe im starken Kontrast zu den Entwicklungen in diesen Regionen, wo bereits Deregulierungsinitiativen angekündigt worden seien.

Kommentare

edelweisz

Eine Schweiz kann sich nach dem CS-Debakel eine Abwanderung der UBS in die USA nicht leisten. Die UBS wird die Drohung in die USA abzuwandern so lange aufrechterhalten, bis der Bund die schärfsten Zähne aus dem neuen Bankengesetz gezogen hat. Der BR wird die neuen Regulierungen so weit lockern, dass sie für die UBS „erträglich“ sind, aber streng genug bleiben.

User #6112 (nicht angemeldet)

Ich wette, dass wir die UBS in spätestens 15 Jahren ein zweites Mal retten müssen. Soll die UBS wenigstens einen konstruktiven Gegenvorschlag machen, z.B. die unbegrenzte persönliche Haftung ab Stufe MD, wie früher bei den Privatbanquiers.

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