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UBS scheitert mit Haftungsbegrenzung bei Nazi-Konten

Keystone-SDA
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Bern,

Ein US-Richter hat den Versuch der Schweizer Grossbank UBS zur Begrenzung ihrer Haftung im Zusammenhang mit neuen Erkenntnissen zu Nazi-Konten abgewiesen. Die Bank wollte eine Vereinbarung von 1999 so auslegen lassen, dass sie vor möglichen neuen Klagen geschützt ist.

Ein US-Richter hat den Versuch der UBS zur Begrenzung ihrer Haftung im Fall von neuen Erkenntnissen zu Nazi-Konten abgewiesen. Die Bank wollte eine Vereinbarung von 1999 so auslegen las...
Ein US-Richter hat den Versuch der UBS zur Begrenzung ihrer Haftung im Fall von neuen Erkenntnissen zu Nazi-Konten abgewiesen. Die Bank wollte eine Vereinbarung von 1999 so auslegen las... - KEYSTONE/CLAUDIO THOMA

Der zuständige Bundesrichter im New Yorker Stadtteil Brooklyn lehnte dies am Dienstag jedoch ab, wie aus dem entsprechenden Entscheid hervorgeht, welcher der Nachrichtenagentur AWP vorliegt. Richter Edward Korman begründete den Entscheid damit, dass die UBS eine rechtliche Einschätzung zu «hypothetischen» Klagen verlange. Ohne konkreten Streitfall gebe es keinen Anlass für eine gerichtliche Auslegung.

«Solange kein echter Rechtsstreit entsteht, der eine gerichtliche Auslegung erfordert, gilt die Vereinbarung so, wie sie ist», schrieb der Richter.

Damit bleibt die Debatte um mögliche neue Holocaust-Klagen in den USA offen. Hintergrund sind neue Hinweise auf Verbindungen der ehemaligen Credit Suisse und ihrer Vorgänger zu Nazi-Konten. Eine Untersuchung hatte rund 890 potenziell belastete Konten identifiziert.

Die UBS hatte die Credit Suisse 2023 übernommen. Bereits 1999 hatten die UBS und die Credit Suisse zusammen 1,25 Milliarden US-Dollar an Opfer des NS-Regimes und deren Familien bezahlt, um damalige Ansprüche beizulegen.

Das Simon-Wiesenthal-Center, eine jüdische Menschenrechtsorganisation, war der Ansicht, dass die UBS mit ihrem Vorschlag die alte Vereinbarung von 1999 zu weit ausdehnen würde. Dadurch könnten auch neue Erkenntnisse über mögliche Verbindungen von Banken zum NS-Regime nachträglich unter diese Einigung fallen.

Die UBS hielt in einer Stellungnahme fest, man schätze es, dass sich das Gericht mit dieser Angelegenheit befasst habe. «Nichts im Entscheid des Richters widerspricht unserer Auslegung der Vereinbarung von 1999.»

Die Bank hatte in einer früheren Stellungnahme betont, sie habe das Gericht um eine Klarstellung der Vereinbarung gebeten, um mögliche Verfahren abzuwenden. Zu allfälligen finanziellen Rückstellungen äusserte sich die UBS nicht.

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