Wegen der Grenzschliessungen müssen sich Kunden nicht genutztes Roaming-Guthaben ans Bein streichen. Einzig Salt zeigt sich kulant – aber auch nur auf Anfrage.
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Nicht genutztes Roaming-Guthaben wird vielerorts nicht zurückerstattet. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen der Corona-Pandemie waren und sind teils immer noch viele Grenzen geschlossen.
  • Vielerorts müssen Telekom-Kunden deshalb ihr Roaming-Guthaben ans Bein streichen.
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Die Corona-Krise hat unser gewohntes Leben einschneidend verändert. Von dem einen Tag auf den anderen waren nichtessenzielle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe geschlossen. Die Folge: Zahlreiche bereits bezahlte Leistungen konnten nicht genutzt werden.

Die Betreiber des öffentlichen Verkehrs, Fitness-Studios und Anbieter diverser im Lockdown verbotener Veranstaltungen zeigen sich kulant. Sie verlängern die Abonnemente oder erstatten das Geld zurück.

Coronavirus Fitnessstudio
Die meisten Fitnessstudios in der Schweiz bleiben bei der 3G-Regel, ohne Maske. - dpa

Nicht so die Telekom-Anbieter: Wegen der Grenzschliessungen konnten auch Roaming-Dienstleistungen nicht genutzt werden. Von einer möglichen Rückerstattung können Kundinnen und Kunden aber nur träumen. Dies zeigt eine Umfrage des Online-Vergleichsdienst Comparis.

Swisscom rät zu Abo-Wechsel mit Einbussen

Zwar hat Platzhirsch Swisscom den Personen, die unfreiwillig im Ausland feststeckten Roamingkosten in der Höhe von bis zu 200 Franken erlassen. Eine generelle Abo-Reduktion oder aber eine Verlängerung der Roaming-Tage bietet der Telekom-Riese nicht an. Die Begründung: «Bei den neuen Mobile-Abos können Kunden das Abo jederzeit anpassen und innerhalb der Angebote wechseln.»

Swisscom e mail
Keine Kulanz: Swisscom erstatten seinen Kunden ungebrauchtes Roaming-Guthaben nicht zurück. - Keystone

Tatsächlich jedoch bedeutet ein Wechsel zum reinen Schweizer Abo «Swiss Flat» oder «Swiss Mobile» für «InOne Moile Premium» oder «InOne Mobile Go» Kunden auch eine massive Einbusse bei der Datenübertragungsgeschwindigkeit. «Für Personen, die gerade in Zeiten von Homeoffice vermehrt ihr Handy brauchen ist das keine Alternative», betont Telekomexperte Jean-Claude Frick.

Ähnlich gehen UPC und Sunrise mit der Situation um. Auch hier beruft man sich auf die Anpassungsmöglichkeit der Abos. Wobei hier vielfach eine Kündigungsfrist von bis zu 30 Tagen gilt.

Was halten Sie von der mangelnden Kulanz der Schweizer Telekom-Anbieter?

Salt erstattet Kaufpreis zurück – auf Anfrage

Deutlich grosszügiger zeigt sich Salt. «Während der aussergewöhnlichen Phase, die wir gerade erlebt haben, haben wir unsere üblichen Goodwill-Richtlinien situationsgerecht und je nach Preisplan des betroffenen Kunden angepasst», heisst es auf Anfrage. So sei den Kunden der Kaufpreis für unbenutzte Roaming-Datenpakete zurückerstattet worden – allerdings nur auf Anfrage.

Salt mobile
Bei Salt Mobile müssen sich die Kunden wieder einmal gedulden. (Symbolbild) - Keystone

Für Telekomexperte Jean-Claude Frick ist das Verhalten der Telekom-Anbieter inakzeptabel. «Natürlich mussten sie auch während des Lockdowns ihre Infrastruktur aufrechterhalten», erklärt er. «Dennoch ist es stossend, dass die Kosten vollumfänglich auf die Kunden abgewälzt werden.» Für ihn ist klar: «Die Telekom-Anbieter veräppeln die Kunden.»

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