Klage

    Start-up lanciert Klage für CS-Kleinaktionäre

    Keystone-SDA
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    Lausanne,

    Ein Lausanner Rechts-Start-up hat am Donnerstag ein sammelklageähnliches Verfahren zugunsten der ehemaligen Aktionärinnen und Aktionäre der Credit Suisse lanciert. Diese seien bei der Zwangsübernahme durch die UBS schlecht davon gekommen.

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    Das Credit-Suisse-Logo in Genf. - AFP

    Das Wichtigste in Kürze

    • «Wir richten uns vor allem an Kleinaktionäre», erklärten Philippe Grivat und Alexandre Osti, Anwälte und Gründer der Firma Legalpass, die hinter der Initiative steht, am Donnerstag im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AWP.

    Das Schweizer Recht lasse zwar keine Sammelklage zu. Aber das Fusionsgesetz sehe für Aktionäre die Möglichkeit vor, eine «Überprüfung des Umtauschverhältnisses» zu verlangen, um eventuell an eine «angemessene» Entschädigung zu kommen.

    «Grossaktionäre haben die Mittel, teure Verfahren einzuleiten, und können daher auf eine aussergerichtliche Abfindung hoffen, die sich jedoch nicht auf die anderen Aktionäre erstreckt», erläuterte Anwalt Grivat. Die Ansprüche der anderen Anteilseigener wolle man nun in einem gemeinsamen Verfahren bündeln.

    Sollten die Kläger Erfolg haben, würden sie eine Entschädigung erhalten, und zwar proportional zur Anzahl der gehaltenen Aktien. Bisher hat nur ein Aktionär, dessen Identität nicht bekannt ist, eine Klage eingereicht. «Weitere dürften folgen, da die Fusion am 12. Juni vollzogen und im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht wurde, was in unserem Interesse liegt», so der Anwalt.

    Für Kleinaktionäre sei eine Klage unerschwinglich, und Legalpasses kollektives Vorgehen ermögliche es, die Kosten auf ein «vernünftigeres» Niveau zu senken. Das Unternehmen verlangt konkret 15 Rappen pro Aktie, wobei die Gebühr je nach Volumen sinkt, mit einem Minimum von 120 Franken, was 800 Aktien entspricht.

    Rechtsanwalt Andreas Hauenstein von der Anwaltskanzlei Baumgartner Mächler wird das Verfahren beim zuständigen Gericht in Zürich einleiten und die Aktionäre vertreten. «Die Suche nach einem Spezialisten für Fusionsrecht war umso schwieriger, als die meisten von ihnen für Kanzleien arbeiten, die die Interessen von UBS oder Credit Suisse vertreten», betonte Rechtsanwalt Osti. Die Erfolgsaussichten seien aber auch ohne Präzedenzfall gegeben, behauptete er.

    «Als die Börse am 17. März schloss, war die CS technisch gesehen noch 7 Milliarden Franken wert, doch die UBS zahlte nur 3 Milliarden, das ist ein sehr gutes Geschäft», betonten sie. Am 23. Mai schickte die UBS einen rund 100-seitigen Bericht an die US-Börsenaufsicht SEC, in dem sie den inneren Wert der CS gar auf 38 Milliarden US-Dollar veranschlagte.

    Die UBS habe die CS mit einem Abschlag von 90 Prozent erhalten, sagte Grivat. «Es gibt also ein Entschädigungspotenzial, das deutlich höher ist als die 15 Rappen pro Aktie, die unser Vorgehen kostet», betonte der Anwalt.

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