Keine Einsicht in Bericht zu Liebesbeziehung von Bundesrichtern
Die Rekurskommission des Bundesgerichts hat eine entsprechende Beschwerde eines Reporters abgewiesen.

Das Bundesgericht gewährt einem Journalisten keinen Zugang zum Expertenbericht zur Beziehung zwischen einem Bundesrichter und einer Bundesrichterin. Die Rekurskommission des Gerichts hat eine Beschwerde des Reporters abgewiesen.
Der Medienschaffende hatte im Juli auf der Basis des Öffentlichkeitsgesetzes um Einsicht in den unabhängigen Expertenbericht gebeten. Dieser beleuchtet die Beziehung zwischen den Bundesgerichtsmitgliedern Yves Donzallaz und Beatrice van de Graaf.
Das Bundesgericht schrieb in einer Medienmitteilung vom 17. Juli, dass der Bericht vertraulich sei. Der Generalsekretär des Gerichts wies in seiner ablehnenden Verfügung von Anfang August erneut darauf hin.
Die Rekurskommission des Bundesgerichts stützt nun die Sicht des Sekretärs, dass der Bericht über reine Verwaltungsfragen hinausgehe und damit kein Anspruch auf Einsicht gemäss Öffentlichkeitsgesetz bestehe.
Grundlage für Revisionsgesuche
Der Bericht sei den Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte und der Gerichtskommission der Bundesversammlung übergeben worden, schreibt die Rekurskommission.
Er bilde darüber hinaus die Grundlage für die Beurteilung von Revisionsgesuchen, die nach Bekanntwerden der Beziehung der beiden Gerichtsmitglieder eingereicht worden seien.
In den Revisionsgesuchen wird argumentiert, dass zwischen den beiden Richtern eine «dauernde Lebensgemeinschaft» bestanden habe. Dies ist gemäss Bundesgerichtsgesetz mit dem Richteramt nicht vereinbar. Der Expertenbericht soll diese Frage klären.
Die frühere Liebesbeziehung der Richterin und des Richters hat auch Folgen für die Gesamterneuerungswahl des Bundesgerichts. Sie hätte in der Herbstsession stattfinden sollen. Die Gerichtskommission der beiden Räte (GK) entschied, sie auf die Wintersession zu verschieben, um mehr Zeit für Abklärungen zu haben.
Ende 2026 endet die Amtszeit der derzeitigen Bundesrichterinnen und – richter. Der 64-jährige Donzallaz und die 55-jährige van de Graaf wollen sich nach Angaben der GK zur Wiederwahl stellen.










